Keine (ausser der Konsum erfolgte in der Oeffentlichkeit und die Eltern haben das ausdruecklich gestattet).

Ein Minderjaehriger macht sich durch den Konsum von Alkohol nicht strafbar und begeht damit auch keine Ordnungswidrigkeit.

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Kambodscha liegt bei uns in Nordostthailand ja quasi um die Ecke. Es duerfte dort also aehnlich wie bei uns sein.

Hier gibt es schon sehr viele Schlangen. Die allermeisten davon sind aber fuer den Menschen weitestgehend oder auch voellig ungefaehrlich. Es haben sich aber auch schon ein paar durchaus gefaehrliche in unseren Garten verirrt, darunter mehrere Speikobras und ein Krait. Eines Morgens haben wir auch mal einen verendeten Python im Garten entdeckt.

Besucht haben uns aber sich ganz viele mehr als die paar, die wir dann auch tatsaechlich gesehen haben.

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In bestimmten Faellen hast du einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Bewerbungszwecke sind einer der Gruende, die zu einem solchen Anspruch fuehren.

Ohne ausreichende Begruendung muss dir jedoch kein Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Wenn der Arbeitgeber sich also sperrt, wirst du die Karte auf den Tisch legen muessen.

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Durch den Mieter beispielsweise wenn er die Wohnung bezieht. Das wuerde er ja nicht tun, wenn er das Angebot des Vermieters nicht angenommen haette.

Durch den Vermieter beispielsweise wenn er dem Mieter die Schluessel uebergibt und den Einzug toleriert. Das wuerde er ja nicht tun, wenn er das Mietangebot des Mieters nicht angenommen haette.

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Wenn deine Kuendigung am 23. Mai beim Arbeitgeber zugegangen ist, die Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag betraegt und du zum "naechstmoeglichen Termin" gekuendigt hast (also keinen Termin im Kuendigungsschreiben angegeben hast), ist der 6. Juni dein letzter Arbeitstag.

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Du hast das voellig richtig verstanden. Wenn du nach dem 30. Juni ausscheidest und dann insgesamt schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist, steht dir mindestens der volle gesetzliche Jahresurlaub von 4 Wochen zu. Da die bei Anwendung der Zwoeftelungsvereinbarung in deinem Arbeitsvertrag nicht erreicht werden, ist entsprechend aufzufuellen, dass mindestens die gesetzlichen 20 Tage (bei einer 5 Tage Woche) erreicht werden.

Allerdings wird der vom alten Arbeitgeber fuer das laufende Jahr gewaehrte oder ausbezahlt bekommene Urlaub auf den bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber fuer das gleiche Jahr entstehenden Urlaubsanspruch angerechnet. Das bedeutet letztendlich, dass du bei einem neuen Arbeitgeber in diesem Jahr gar keinen oder nur einen sehr geringen, zeitanteilig auf die Differenz bezogenen Anspruch erwirbst.

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Stornieren kannst du natuerlich. Geld wirst du aber nur dann zurueck bekommen, wenn die Stornobedingungen des Veranstalters das vorsehen und dann auch nur so viel, wie diese in Abhaengigkeit vom zeitlichen Abstand zum Reisetermin vorsehen.

Eine Reiseruecktrittsversicherung wird hier nicht leisten, u.a. auch weil der Ruecktrittsgrund bereits vor der Buchung bestanden hat.

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Wie dir andere ja schon gesagt haben, sollst du abends eine halbe Tablette nehmen.

Manche Tabletten (auch manchmal solche mit Einkerbung) lassen sich allerdings nur schwer teilen. Dann besorge dir in der Apotheke fuer kleines Geld einen Tablettenteiler. Damit geht es dann auf alle Faelle.

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Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit und in diesem Fall auch auf dem Verstaendnis dafuer, dass Jugendliche eben manchmal auch Dinge tun, die man als Vater oder Mutter nicht so gern sieht.

Insofern sollten deine Eltern mal ueberdenken, inwieweit deren anscheinend voellig ueberzogene Reaktion sich hier vertrauensschaedigend auswirkt. Strafen und Angst sorgen jedenfalls ganz sicher nicht fuer eine gesunde Vertrauensbildung, sondern bewirken genau das Gegenteil.

Du selbst solltest einfach versuchen, immer ehrlich zu deinen Eltern zu sein und offen mit ihnen auch ueber solche Probleme zu sprechen. Mehr kannst du nicht tun. Allerdings ist das recht schwierig oder sogar unmoeglich, wenn sich die Eltern einer solche Ehrlichkeit dadurch verschliessen, dass sie diese dann auch noch bestrafen.

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Gib den alten Ausweis ab oder lass ihn entwerten. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet (PAuswG § 27 Abs. 1 Nr. 3). Zuwiderhandlungen koennen mit einem Bussgeld bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

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Euer Vorhaben wird wahrscheinlich bereits daran scheitern, dass ihr keine den gsetzlichen Bestimmungen genuegende Produktionsstaette habt. Zum Verkauf bestimmte Lebensmittel duerft ihr ja nicht in eurer privaten Kueche herstellen, sondern braucht dafuer eine amtlich abgenommene Gewerbekueche.

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Wenn der deutsche Personalausweis bei der Ausreise aus Bosnien noch mindestens 3 Monate gueltig ist (entsprechend laenger bei der Einreise), geht das.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694#content_3

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Du musst gar nichts zahlen. Wenn ueberhaupt, dann deine Tochter.

Die muss aber auch nichts zahlen, weil sie noch nicht voll geschaeftsfaehig ist und sich somit noch gar nicht wirksam zur Zahlung einer solchen Vertragsstrafe verpflichten kann. Die Forderung kann also nicht gerichtlich gegen deine Tochter durchgesetzt werden (gegen dich natuerlich auch nicht).

Allerdings kann es dann passieren, dass sie eine Strafanzeige wegen Schwarzfahren bekommt (machen die Verkehrsbetriebe sonst meist erst im Wiederholungsfall). Strafmuendig ist sie mit 15 ja schon.

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Auch als Minijobber hast du einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhaeltnis zuvor bereits mindestens 4 Wochen bestanden hat. Aerztliche AU-Bescheinigung musst du natuerlich so bringen, wie das bei euch im Betrieb verlangt wird.

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Ein Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit voellig problemlos fristlos gekuendigt werden.

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Also erst einmal wird man mit dem tuerkischen Reisepass gar nicht erst in den Flieger nach Deutschland kommen. Ein Visum kann da bei einem deutsch-tuerkischen Doppelstaatler nicht drin sein und einen deutschen Aufenthaltstitel kann der auch nicht haben.

Aber gut, nehmen wir mal an, es sei der betreffenden Person nun doch gelungen und jetzt steht sie da nur mit ihrem tuerkischen Pass und moechte nach Deutschland einreisen. Da sie nun aber kein der Passpflicht genuegendes deutsches Ausweisdokument mitfuehrt, begeht sie gem. PassG § 25 Abs. 3 Nr. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 4 des gleichen Paragrafen mit einem Bussgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Abweisen kann man sie aber natuerlich nicht. Es muss ihre Identitaet und ihre deutsche Staatsangehoerigkeit halt anders festgestellt werden, wobei dann sicher auch der tuerkische Pass hilfreich sein kann.

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Hintergründe der Fragestellung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt benennen.

Besser waere es, wenn du uns schon jetzt mitteilen wuerdest, worauf du hinaus willst bzw. wo genau du hier einen Klaerungsbedarf siehst. Dass du den zitierten Teil insgesamt nicht verstehst, kann ja nicht sein.

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das heißt ich muss die Kündigung am 15.05 rausschicken für den 31.05 fristgerecht?

Wann du sie abschickst, ist egal. Es kommt einzig und allein auf den Zugang beim Empfaenger an. Der muss spaetestens am 17. Mai erfolgen (darf aber natuerlich auch schon frueher).

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Dort steh sinngemäß: das gesamte Stockwerk hat eine Sammelbeschwerde an die Vermieterin geschickt aufgrund von Geruchsbelästigung. Ich wurde deshalb abgemahnt!

Weise die Beschwerde mit der Anmerkung zurueck, dass es nicht Sache des Mieters ist, die raeumlichen Voraussetzungen derart zu gestalten, dass von einer bestimmungsgemaessen Nutzung der vermieteten Kueche moeglichst wenig Geruchsbelaestigungen ausgehen. Das ist Sache des Vermieters. An diesen sollen sich die anderen Mieter dann auch mit ihrer Beschwerde wenden und nicht an dich.

Mein Nachbar von nebenan bittet darum nach 22:00 Uhr weder Klospülung zu betätigen noch die Dusche zu nutzen.

Natuerlich darfst du die Klospuelung immer betaetigen, wenn es erforderlich ist. Ebenso darfst du auch nachts die Dusche benutzen. Dies dann allerdings nur in einem normalen Umfang und nicht uebermaessig lange und laut. Wenn das Haus so hellhoerig ist, dass es dennoch zu einer uebermaessigen Geraeuschbelastung der Nachbarn fuehrt, ist wieder der Vermieter in der Verantwortung und nicht der Mieter. Der Mieter hat das Haus nicht gebaut und kann nichts dafuer, wenn durch normale und bestimmungsgemaesse Nutzung der Mietsache uebermaessige Geraeuschbelastungen entstehen.

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Ihr braucht eine volljaehrige erziehungsbeauftragte Begleitperson mit eigenem Ticket und entsprechender schriftlicher Vollmacht von euren Eltern.

Hier kannst du die Bestimmungen des Veranstalters selbst nachlesen: https://www.livenation.de/ticketterms

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