Also, ich bin jetzt nicht der Experte. Allerdings besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ja nur, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Das Kind muss in dem Fall auch bei der Mutter leben und gemeldet sein. Ein Wechselmodell besteht nur dann, wenn das Kind z.B. 1 Woche beim Vater ist und eine Woche bei der Mutter. Oder 2 Wochen. Diese Folge muss allerdings in einer regelmäßigkeit stehen und die Zeiten eben zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter. Dann sind beide allerdings auch nicht unterhaltspflichtg, da sie beide ja gemeinsame Ausgaben für Verpflegung haben. Alle andern Kosten wie Kleidung usw. müssen dann eben auch geteilt werden. Somit würde sie auch nichts vom Job Center bekommen. Wenn das Kind regelmäßig an den Wochenenden und auch für die Hälfte der Ferien beim Vater ist, hat die Mutter allerdings immer noch einen Anspruch auf Vorschuss vom Jugendamt. Dieser wird übrigens auch bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.

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