Guten Tag!
Das Abschrauben der Reifen könnte den Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB erfüllen. Die Funktionsweise des Autos ist dadurch beeinträchtigt, das Auto kann mithin nicht mehr als Fortbewegungsmittel genutzt werden.
Allerdings ist das nicht ganz unstreitig: es kommt nämlich darauf an, wie erheblich die Beeinträchtigung ist und mit welchem Aufwand dies rückgängig gemacht werden kann.
So ist beispielsweise nicht jedes Luftablassen eine Sachbeschädigung. Es kommt etwa auf die Umstände an
- ob eine Tankstelle in die Nähe ist
- wie viele Reifen zerstochen wurden
- ein Ersatzrad im Auto ist.
Wenn die Reifen liegen gelassen werden, können die diese ans Auto geschraubt werden, sodass eine Sachbeschädigung ausscheidet, es sei denn, das Auto wird dadurch in seiner Substanz beschädigt. Kann man so vertreten.
Denkbar wäre aber die Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Die Lehrerin muss nämlich dulden, dass Sie ihr Fahrzeug nicht mehr benutzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard