Bisher hast du keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem hervorgeht, dass die Fahrschule etwas verschuldet falsch gemacht hätte.
Insofern kannst du sie natürlich verklagen, aber ich sehe nicht, wie du eine Klage gewinnen und begründen würdest.
Bisher hast du keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem hervorgeht, dass die Fahrschule etwas verschuldet falsch gemacht hätte.
Insofern kannst du sie natürlich verklagen, aber ich sehe nicht, wie du eine Klage gewinnen und begründen würdest.
Du kannst den Roller verkaufen und übereignen. Beides ist jedoch schwebend unwirksam, bis zu einer Genehmigung durch deine Eltern.
Du kannst beim dem Vertreter deines Bundeslandes, der dann das erbe verwaltet anfragen, ob er das Handy raus gibt. Die Chance darauf ist gut, wenn es nicht wertvoll ist. Sonst kannst du es auch rauskaufen.
Schwanke zwischen Union und FDP. Vielleicht auch SPD, wenn sie die Parteivorsitzende mal auswechseln.
Mir kommt es darauf an, dass wir aus einer starken wirtschaftlichen Situation die Wandlung in die Zukunft hinbekommen. Ohne ideologische Versteifung und verrennen gegen jede Vernunft.
Das sehe ich bei der aktuellen Regierung leider nicht, daher würde ich auf Schwarz-Rot oder schwarz-gelb hoffen.
In der Situation wäre nach dem ersten Warnschuss, so der keine Wirkung zeigt wohl auch ein Schuss auf die Angreifer nicht rechtswidrig.
Du sprichst halt von Personen, die arbeitsfähig sind, aber nicht arbeiten.
Entsprechend ist der Teil der Bevölkerung, der für diese Personen aufkommen muss, nicht gut auf sie zu sprechen. Klingt für mich jetzt nicht übermäßig unlogisch.
Einfach nur nein.
Die anderen Parteien fahren die Wirtschaft an die Wand. Davon profitiert mittelfristig niemand.
Daher ist es auch vernünftig mit geringerem Einkommen die wirtschaftsfreundlichen Parteien zu wählen. Zumindest solange man nicht kurzfristig denkt.
Nein, die Möglichkeit hast du nicht.
Du wirst leider, wenn überhaupt nur einen Bruchteil deines Geldes zurück bekommen.
Du schreibst, dass Person X die Tat begangen hat.
Entsprechend klingt es sehr unwahrscheinlich, dass sie die Strafe verringert, wenn man hier Einspruch einlegt. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Tagessätze zu hoch angesetzt wären.
Ein Schalldämpfer hat keinen Einfluss darauf ob eine Tötung mit der Waffe heimtückisch ist oder nicht.
Wenn er 3000€ verlangt und am Ende 1500€ bekommt, dann darfst du die halben Gerichtskosten bezahlen. Willst du das?
Stehen noch drin. Die werden nur zusammen gelöscht.
Die Pfändung kann oft kommen.
Aber es wird nur gepfändet, wo sich eine Verwertung lohnt und das ist nicht jede Kleinigkeit.
Darüber hinaus hat die Person ja die Möglichkeit Insolvenz anzumelden.
Ihr könnt die Kaution komplett zurück verlangen.
Ohne Protokoll hat sie keinen Anspruch. Passt euch nicht ärgern.
Du kannst zu deiner Bank gehen und das Geld zurück buchen lassen.
Wenn du zum Anwalt gehst, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.
Wenn man im ersten Satz eine falsche Tatsache als Fakt darstellt, dann führt das leider zu unsinnigen Schlüssen.
Du bist ein gutes Beispiel dafür.
Völlig unrealistische Geschichte, sorry.
Weder fliegen Flugzeuge gleich weiter, noch wird ein schlafender Passagier überstehend
Nein, ist sie nicht.
Wenn du irgendwas zumindest fahrlässig kaputt machst, woran ein anderer Rechte hat, dann musst du den daraus entstandenen Schaden ersetzen.
Wenn du in eine Webseite unberechtigt eindringst, dann passt dieser Paragraph nur, wenn du einen SChaden angerichtet hast.
Allerdings gibt es andere Paragraphen, die hier greifen können.