Das ist in den DBAs unterschiedlich geregelt.

Italienische Mieteinnahme werden nur in Italien besteuert, in D gar nicht, auch nicht unter dem Progressionsvorbehalt.

Spanische Miteinnahmen sind in beiden Staaten zu versteuern, in D wird die dafür bezahlte spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

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Du musst verpflichtet in beiden Ländern eine Steuererklärung abzugeben.

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Kapitaleinkünfte sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.

Ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet.

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Bei Ländern, mit denen ein DBA besteht, ist man in der Regel, also meistens, im Wohnsitzstaat bei Kapitaleinünften steuerpflichtig.

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet, auch bei Staaten, mit denen kein DBA besteht.

Für genauere Angaben muss man ins jeweilige DBA schauen.

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Welchen Zuschlag?

Erläutert ist das hier eigentlich ganz gut:

https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/beiblatt-zum-ausweiswertmarke

und hier:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html

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Das Finanzamt lässt jeden mit jedem zusammenwohnen und hat keine Einwände.

Es ist aber nicht wie ein Lebensgefährte, ein Lebensgefährte würde sich auch an der Kaltmiete beteiligen.

Und wenn es mietfrei ist dann ist es eine monatliche Schenkung in Höhe der möglichen Kaltmiete, die ein Fremder zu zahlen hätte.

Und da sind alle 10 Jahre schenkungsteuerfrei bis zu insgesamt 20.000 €.

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Am besten meldet man sich bei Elster.de an und beantragt den Datenabruf.

Das dauert ein wenig, aber dann werden alle Daten wie z.B. Bruttoarbeitslohn, Renten, etc und Versicherungen automatisch in die Steuererklärung eingetragen.

Man braucht dann nur noch Werbungskosten, Handwerkerkosten, etc nachtragen.

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Wenn das Haus den Eltern je zur Hälfte gehört kann jeder Elternteil 400.000 € steuerfrei verschenken, dann darf das Haus sogar bis zu 800.000 € wert sein ohne dass eine Steuer anfällt.

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Solange es sich um eine Erstausbildung oder eine weiterführende Ausbildung handelt steht euch Kindergeld zu.

Deswegen also als "normales" Kind angeben mit Anspruch auf Kindergeld.

Vlt hat die Familienkasse ja bis zum Steuerbescheid entschieden, so dass dieser ggfs geändert werden kann, ansonsten kann man den mithilfe eines Einspruchs offenhalten.

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Bei 3 und 5 kommt es in über 50 % der Fälle zu Nachzahlungen, die unangenehm sind und die man vermeiden kann.

Am besten wählt ihr beide 4 mit Faktor.

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Polizisten im aktiven Polizeidienst haben in Berlin freie Heilfürsorge, sie brauchen also überhaupt keine Krankenkassenbeiträge zahlen.

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/vertrage-und-recht/vertraege/freie-heilfuersorge

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Du kannst deine Steuererklärung trotzdem selber machen, aber es gilt nicht die verlängerte Angabefrist.

Dann gibst du die Erklärung ohne die Einkünfte aus der Grundstücksgemeinschaft an.

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Natürlich besatnd das Kindschaftsverhältnis zur Mutter auch das ganze Jahr, das Kind wurde ja nicht "wegadoptiert".

Also auch dort 01.01.-31.12.

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