Meine Partnerin und ich sind seit 9 Jahren zusammen, leben seit mehreren Jahren in getrennten Wohnungen und sind jeweils mit einem minderjährigen Kind von jeweils dem vorhergehenden Partner alleinerziehend. Nun haben wir am 01.07. geheiratet, womit wir steuerlich schon enorme Einbussen haben (von LSTK 2 für Alleinerziehende in die 4 für Verheiratete) obwohl wir das Wohnungsmodell beibehalten möchten und faktisch weiterhin alleinerziehend sind, ohne eine Lebensgemeinschaft im praktischen Sinn darzustellen. Nun habe ich für meinen Zwerg, da seine Mutter keinen Unterhalt zahlt, mit der Reform zum UHV natürlich auch den Antrag für selbigen beim JA gestellt und hier verheiratet aber dauernd getrennt lebend angekreuzt - die Tante rief mich heute an und will den Antrag ablehnen. Die will als Nachweis vom Finanzamt sehen, dass wir weder die Klasse 3, 4 oder 5 haben - d.h. sie würde nur positiv bescheiden, wenn wir aufgrund der Beendigung unserer Beziehung dauernd getrennt von einander leben. Was kann ma da machen? Vorgaukeln wir hätten uns getrennt, nur damit wir steuerlich und auch vom JA so behandelt werden, wie wir tatsächlich leben - dauernd getrennt und alleinerziehend?