Darf ich im Dachgeschoss wohnen?
Mein Dachgeschoss würde sich als Schlafzimmer eignen.Darf ich es selber nutzen/ausbauen auch wenn kein ausreichender zweiter Rettungsweg vorhanden ist?Wenn ich es nicht vermiete sondern selber nutze ist es ja nur mein Risiko oder ist der Raum als Wohnraum/Schlafzimmer von vornherein ausgeschlossen?
5 Antworten
Es gibt unabdingbare Vorgaben, wann und wie Du Räume als Aufenthaltsräume nutzen kannst und darfst.
Alle Ansichten, Meinungen, Reden und Behauptungen sind falsch, lebensgefährlich und daher dringend zu unterlassen, wenn sie die Vorgaben der Sicherheitsbestimmungen der Bauordnungen außer acht lassen. So verlockend es auch sein mag, ein Raum ohne 2. Flucht- und Rettungsweg ist als Aufenthaltsraum nicht möglich, auch wenn er selbst genutzt werden soll.
Für den 2. Flucht- und Rettungsweg sind gewisse techn.-bauliche Bedingungen und bauordnungsmäßige Auflagen für eine evt.Genehmigungen zu erfüllen.
Vor ein paar Jahren kamen drei Kinder in Rehau ums Leben, weil die Mutter diese zum Schlafen in einem in Eigenregie ungenehmigt "ausgebauten" Dachraum schlafen ließ. Ähnliches in Nürnberg und anderen Städten. Die Feuerwehren hatten keine Chancen zu helfen.
Also Hände weg von solchen Eigenmächtigkeiten!
Was du in deinen eigenen 4 Wänden machst, geht niemanden etwas an...Es ist Wohnraum. Nur in der Garage darfst du nicht wohnen...
Nach wie vor Unsinn.
Wenn der Dachraum als Aufenthaltsraum bzw. Wohnung genehmigt ist darfst Du dort auch wohnen. Das wird aber nur genehmigt, wenn Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz eingehaltern werden und die Vorschriften der Landesbauordnung für Aufenthaltsräume erfüllt werden. Das gilt auch für Maisonettwohnungen.
Seit wann darf man in seinem Haus machen was man will?? Dann bräuchte man kein Strafrecht und keine Sicherheitsgesetze.
Willst das Dachgeschoß vermieten ? Dann gelten Vorschriften . Im eigenen Haus nutze ich die Räume nach meinem gusto .
ich will das nicht vermieten
Braucht man hier nicht eine Baugenehmigung bei Veränderungen eines Hauses?
Wegen der Statik meine ich.
Nicht nur wegen der Statik, viel mehr wegen Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und den Vorschriften der Landesbauordnung für Aufenthaltsräume!
es war früher ein sogenannter speicher.es sind nur die wände "wohnlich" gestaltet.keine wärmeisolierung und auch keine genehmigung als wohnung vorhanden.Ich war wirklich in der wohl irrigen annahme das ich in meinem haus machen darf was ich will.aber ich danke für die aufklärung.bin jetzt auch zum glück da raus und nutze es nur noch als abstellraum.