Zwischenprüfung wiederholen??

1 Antwort

Normalerweise kann man Prüfungen nur wiederholen, wenn man andernfalls nicht bestanden hat und die Wiederholung der Prüfung das Bestehen entscheiden kann.

Einzelne Prüfungen von Teil 2 kannst du durch eine mündliche Ergänzungsprüfung retten.

§27 Bestehensregelung

Die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.