Zwei mal Knöllchen zahlen vor erster Benachrichtigung?
Guten Abend,
In meiner Straße befinden sich mehrere Parkplätze und ich habe mein Motorrad schon mindestens 3 Monate auf einem kleinen Halteverbot (kleiner Streifen mit Schild) stehen ohne das sich jemand beschwert hat.
Meine Straße ist sehr eng, es haben sich davor Anwohner beschwert, dass ich einen Parkplatz mit meinem Motorrad wegnehmen würde.
Als ich gerade die Post geöffnet habe, las ich, dass ich 2 Bußgelder zahlen soll.
Falschparken am 11.7, das 2. Am 14.7.
Erstellt wurden beide Schreiben am 18.07 und ich habe die Post heute am 24.07 gelesen und sofort mein Motorrad vom Halteverbot weggeschoben. Eine Benachrichtigung an meinem Motorrad habe ich nicht gefunden, bzw. wurde kein Knöllchen erstellt. Zumal war ich im Urlaub und hätte es nicht wegparken können.
Ist es rechtens, dass ich im Nachhinein gleich 2mal belangt werden kann, ohne vorher informiert zu werden? Wenn ein Knöllchen dran gewesen wäre, dann hätte es ja mein Nachbar zumindest wegschieben können.
Ich könnte ja jetzt noch 9 weitere Knöllchen bekommen, einfach so.
Was würdet ihr machen?
Morgen rufe ich die Stadtverwaltung an, was kann ich anbringen?
Ich meine ich weiß, dass ich falsch stehe, aber ich wurde bezüglich meiner Ordnungswidrigkeit nicht informiert.
3 Antworten
Hi, das erste Knöllchen musst Du zahlen, das 2. nicht. Niemand darf für einen Verstoß 2x belangt werden.
Tipp wer in Urlaub fährt hat die Pflicht jemanden alle 3 Tage nach seinem KFZ schauen zu lassen. Und zahlen muss man nunmal die Knöllchen sei froh das es nicht abgeschleppt wurde. Und steht es dauerhaft im Halteverbot braucht man nur eine Knolle zahlen welche aber angepasst werden kann in der Höhe. Ggf. Kommt da noch was.
Ich meine ich weiß, dass ich falsch stehe, aber ich wurde bezüglich meiner Ordnungswidrigkeit nicht informiert.
Du hast doch gewusst, dass dein Moped im Halteverbot steht. Worüber willst du denn inforrmiert werden ? Also darfst du jetzt 2x zahlen. Hast Glück, dass du nicht für jeden Tag zahlen darfst. Knöllchen ist keine Pflicht.
Falsch zahlen muss er nur eins was aber hoch ausfallen kann. Man kann den einen Dauerdelikt nur einmal ahnden.