Zara mit Etikett aber ohne Kassenbon?

6 Antworten

  • ja
  • nein
  • vielleicht

beim Kauf im GeschÀft hÀngt es immer auch vom Personal ab. Tendenziell nein, da sie es auch buchhalterisch nicht stornieren und eindeutig zuordnen können


Esskah  24.09.2021, 08:02

hĂ€? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das ist alleine deshalb schon widersinnig, weil in Deutschland keine Pflicht besteht (im Reklamationsfall) den Beleg vorzuzeigen. Es reicht aus, wenn man z.B. ĂŒber einen Zeugen nachweisen kann, das Produkt dort gekauft zu haben. Dann wĂ€re auch keine eindeutige Zuordnung möglich.

Wenn die rechtliche Seite das vorsieht, kann Deine Aussage gar nicht richtig sein. Abgsehen davon wird ein Storno des Verkaufs nicht personenbezogen durchgefĂŒhrt.

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Du hast keinen generellen Anspruch darauf die Jacke zurĂŒckgeben zu dĂŒrfen. Wenn Zara das macht, dann ist das ein kulantes Handeln. Ob das nun mit oder ohne Bon erfolgt, hĂ€ngt von Zara ab.

Im Reklamationsfall bestĂŒnde keine Pflicht den Bon vorzuzeigen, es wĂŒrde ausreichen zu belegen (ggf. durch einen Zeugen), dass Du die Jacke dort gekauft hast. Wie gesagt, im Reklamationsfall.

ZunĂ€chst einmal kann es sein, dass sie die Jacke gar nicht zurĂŒck nehmen, es gibt nĂ€mlich keine RĂŒcknahmepflicht.

Insofern bleibt Dir nur zu fragen und auf Kulanz zu hoffen.

Hast Du evtl mit Karte gezahlt? Das wÀre nÀmlich auch ein rechtlich zulÀssiger Nachweis.


stillferreiraa 
Fragesteller
 24.09.2021, 08:02

nein leider nicht, ich suche mal weiter nach dem kassenbon

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:05
@stillferreiraa

Viel Erfolg!

Übrigens: Ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, ist auch bereits ausreichend!

Versuche den Umtausch aber einfach mal trotzdem - möglichst zeitnah(!) - auch ohne Kassenbon. Vielleicht erinnert sich der/die Kassierer/in ja an Dich und das langt ihr/ihm dann evtl. schon.

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Esskah  24.09.2021, 08:04

aber nicht fĂŒr eine RĂŒckgabe. Die ist durchweg ein kulantes Handeln des EinzelhĂ€ndlers. Ob der im Rahmen der Kulanz diesen Nachweis akzeptieren wĂŒrde, ist alleine seine Entscheidung.

Da keine rechtliche Grundlage fĂŒr eine RĂŒckgabe besteht, ist (in diesem Fall) der Kontoauszug auch kein rechtlich zulĂ€ssiger Nachweis.

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:11
@Esskah

Es ist sehr wohl ein rechtlich zulĂ€ssiger Nachweis. Nur eine Pflicht zur RĂŒcknahme fĂŒr den VerkĂ€ufer gibt es nicht, aber darum ging es bei der Fragestellung auch nicht!.

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Esskah  24.09.2021, 08:18
@diewoelfin0815

darum schrieb ich "in diesem Fall". Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, ist ein rechtlich zulÀssiger Nachweis unnötig

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:27
@Esskah

Der Nachweis berechtigt zwar nicht zur RĂŒckgabe, aber es ist nichtsdestotrotz in allen FĂ€llen ein rechtlich zulĂ€ssiger Nachweis, dass der Kauf dort stattgefunden hat.

Du aber schriebst, dass der Kontoauszug (in diesem Fall) kein rechtlich zulĂ€ssiger Nachweis wĂ€re.

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Esskah  24.09.2021, 09:37
@diewoelfin0815

Deine Antwort impliziert, dass mit einem Kontoauszug die RĂŒckgabe möglich wĂ€re und dem ist nicht so. Da hilft auch kein (zulĂ€ssiger) Nachweis.

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diewoelfin0815  24.09.2021, 09:44
@Esskah

Tja, wenn Du das so auffasst. đŸ€·â€â™€ïž Aber dann deutest Du es schlichtweg falsch.

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Wollte einfach mal fragen, ob es bei dir geklappt hat. Stehe gerade nÀmlich vor dem gleichen Problem