Wo muss ich die Unterhaltsberechnung vom Anwalt hingeben?

8 Antworten

rechtskräftig wäre es wenn ein Gericht einen Unterhaltstitel erstellt hat. Oft läuft das mit dem Unterhalt aber einfach über Verhandlungen zwischen den Eltern ohne Titel. Warum hast du das aber nicht gleich den RA gefragt?


rene2403 
Fragesteller
 11.08.2019, 06:35

Also kann ich auch zur KM gehen und fragen ob sie mit der Berechnung einverstanden ist ohne es dem JA oder Richter zu zeigen?

0

Der Rechtsanwalt soll die Berechnung an denjenigen schicken, der zahlen soll. Rechtskraft würde die Berechnung erst durch ein Gerichtsurteil erlangen. Aber vielleicht musst du ja gar nicht klagen.


rene2403 
Fragesteller
 10.08.2019, 18:57

Danke, das hoffe ich natürlich.

0
Menuett  10.08.2019, 19:00

Er ist wohl selbst derjenige, der zahlen soll.

0

an der berechnung eines anwaltes ist garnichts rechtskräftig. du kannst es gerne beim jugendamt einreichen. die nehmen deine berechnung zur kenntnis und wenn sie damit nicht einverstanden sind bestehen sie auf das was sie berechnet haben und werden dich auffordern einen titel zu unterzeichnen. tust du dies nicht, geht die km klagen.

es liegt an dir selbst deinen arbeitsweg zu senken in dem du näher an die stelle ran ziehst.

Wenn das Ergebnis vom Anwalt da ist, ist dass dann Rechtskräftig...

Wieso sollte das "rechtskräftig" sein?

Das ist dann lediglich die Einschätzung Deines Anwalts, nicht mehr und nicht weniger.

...oder muss ich das zu dem verantwortlichen Jugendamt schicken?

Ja sicher, wie sollten sie das sonst bekommen?


rene2403 
Fragesteller
 10.08.2019, 18:56

Wenn menschen alles wüssten und nix hätten was sie Fragen könnten wäre dieses Portal überflüssig ^_^

Danke, ich werde es sobald es da ist zum Jugendamt schicken.

0
wushelse  11.08.2019, 08:42
@rene2403

die nehmen es zur kenntnis und werden es ablehnen. also hast du nichts gekonnt. die km bekommt unterhaltsvorschuss bis du zahlst was du sollst und du hast eine klage am hals. im ungünstigen fall wirst du sogar höher gestuft.

0

Es geht um den Arbeitsweg, den du von deinem Nettoeinkommen runter rechnen möchtest? Oder geht es um das Besuchsrecht und die damit verbundenen Kosten für die Fahrten?

also wenn es um den Fahrtweg zur Arbeit geht:

Solltest du unter keinen Umständen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem Arbeitsplatz gelangen, dann werden die Fahrkosten angesetzt:

km x 220 (Tage) x 0,30 (Cent pro gefahrener Kilometer - ab dem 30.ten Kilometer nur noch 0,20 Cent) / 12

Allerdings steht auf der anderen Seite die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die damit verbundene Zumutung, dass du bis 48 Stunden die Woche arbeiten "darfst" um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Was das Jugendamt berechnet und was dein Anwalt berechnet ist nicht verbindlich und auch nicht "rechtskräftig". Das Jugendamt rechnet sich die Welt genauso schön bunt, wie es manche Anwälte machen ... Jeder möchte natürlich das Bestmögliche für seinen "Mandanten" raus holen...

Rechtskräftig wird es dann wenn ein Richter ein Urteil spricht. Die Frage ist also ob du, selbst wenn die Kilometer angesetzt werden können, vor Gericht damit durch kommen wirst oder (je nach Tatrichter), man dort sagt: Nebenjob, Überstunden, Sonntags arbeiten... alles möglich.

Im Moment zahlst du den Mindestunterhalt in Höhe von 354,- Euro, Stufe 1 in der Düsseldorfer Tabelle, Altersklasse 0-5 Jahre.

Wenn es dein einziges Kind ist, darfst du auch nicht außer Acht lassen, dass die Düsseldorfer Tabelle für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist. Im schlechtesten Fall wirst du in Stufe 2 eingruppiert. Das bedeutet 372,- Euro (minus 102 Euro Kindergeld) = 270 Euro anstatt 252,- Euro.

Du kannst selbstverständlich die Berechnungen deines Anwaltes zum Jugendamt senden. Die werden sich quer stellen und zur Not gegen dich klagen. Ausgang mehr als ungewiss mit enormen Kosten für dich verbunden.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLGs entnehmen, welches für dein Kind zuständig ist. Das bedeutet aber keineswegs, dass es in Stein gemeißelt ist! Jeder Tatrichter hat einen eigenen Ermessensspielraum um sich ebenfalls die Welt schön zu rechnen. Und genau hier liegt dein Risiko!

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html