Wieviele Sachen darf man auf eBay verkaufen?

5 Antworten

In der Praxis ist es daher immer wieder wichtig, die Abgrenzung zwischen privat und gewerblich handelndem Verkäufer zu ziehen. Denn nicht jeder, der bei eBay als Privatverkäufer angemeldet ist, verkauft tatsächlich noch in einem privaten Rahmen. Die Beurteilung sollte hier stets im Einzelfall vorgenommen werden.
JuraForum.de-Tipp: Feste Grenzen, ab wann prinzipiell von einem gewerblichen Handeln auszugehen ist, gibt es nicht, die Rechtsprechung hierzu fällt sehr unterschiedlich aus.
Der BGH geht von einem geschäftsmäßigen Handeln aus, wenn wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen gehandelt wird. Ein weiteres Anzeichen für einen gewerblichen Handel kann es sein, wenn die Artikel erst kurz zuvor selbst durch den Verkäufer erworben wurden mit der Absicht, diese gewinnbringend zu veräußern.
Zu den weiteren Indizien, die auf einen gewerbsmäßigen Verkauf schließen lassen können, zählen außerdem noch u.a.:
Ständig wiederkehrende und dauerhafte Verkäufe
Es wird maßgeblich Neuware angeboten
Eigenschaft als Power-Seller
Unterhaltung eines eBay-Shops
Der Verkauf einer privaten Sammlung wird über Jahre hinweg gestreckt
Es werden Artikel angeboten, die man selbst hergestellt hat
Der Verkäufer ist immer wieder über einen längeren Zeitraum aktiv
Das Angebot umfasst dieselben Artikel mehrfach bzw. gleichartige Waren
Es werden gezielt Artikel zum Weiterverkauf eingekauft
Auch die verschiedenen Gerichte mussten sich immer wieder mit der Frage befassen, ob ein Verkäufer noch als privat gilt oder schon als gewerblich eingestuft werden kann.
Für das OLG Hamm galt beispielsweise ein Verkäufer als gewerblich, der selbst innerhalb eines Monats 26 Käuferbewertungen abgegeben hat. Das LG Hanau sah den gewerbsmäßigen Handel als gegeben in einem Fall, in dem 25 Verkäufe innerhalb von 2 Monaten stattfanden und der vorherige Ankauf zum Zwecke des Verkaufs bestätigt war.
Das Angebot von gebrauchter Kinderkleidung wurde durch das LG Berlin als gewerbsmäßig angesehen, als das Verkaufsvolumen die Angebotsgrenze von 80 in einem Monat überschritten wurde. Das OLG Zweibrücken setzte hier die Grenze bei einem Angebot von 40 Verkäufen von zum Teil gleichartigen Produkten, insbesondere dann, wenn der Verkäufer auch einen Auslandsversand anbietet. Und der BGH entschied 2008, dass ein gewerblicher Handel bei einem Verkäufer vorlag, der 91 Verkäufe innerhalb von 5 Wochen tätigte.
Die Beispiele zeigen auch, dass Gerichte immer jeden Fall einzeln und individuell überprüfen und sich nicht nach festen Bezugsgrößen richten.
Ebay selbst gibt auch einige Hinweise darauf, wer als Privatverkäufer und wer als gewerblicher Händler angesehen werden kann. Als Privatperson handelt demnach typischerweise der, der gelegentlich unterschiedliche Artikel aus seinem Privatbesitz verkauft, die er nicht mehr benötigt oder Artikel für den privaten Gebrauch kauft.
JuraForum.de-Tipp: Der BGH definiert den Begriff der gewerblichen Tätigkeit im Übrigen wie folgt: Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein geplantes und selbständiges Anbieten von entgeltlichen Leistungen am Markt voraus. Das Handeln ist ferner auf eine gewisse Dauer angelegt. Wichtig: Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.

https://www.juraforum.de/lexikon/ebay-abmahnung

Du kannst schon mit deinem ersten Ebay-Verkauf gewerblich handeln... wenn du etwas gekauft hast mit dem Ziel, es mit Gewinn zu verkaufen.

Schaetze ab 3 mal Neuwaren hintereinander wirds gewerblich.

Alten Kram von dir mit dem du im wirtschaftlichen Sinne keinen Gewinn erzielen willst.

Ganz einfach.