Wiederholter Ladendiebstahl?

2 Antworten

Wenn ihr beide NICHT vorbestraft seid, KANN es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Aber das Urteil wird vermutlich entweder nur eine "Ermahnung" sein, oder eine geringe Geldstrafe. Erfahrungsgemäss wird die bei deinem Freund höher ausfallen (er ist älter u. sollte erfahrener sein; im bösesten Fall lautet seine Anklage noch auf Anstiftung zum Diebstahl - zumal du mit 21 noch nach Jugendrecht bestraft werden kannst) Ich denke, dass er mit einer Geldstrafe von vllt 1000-1500€ rechnen kann. Bei dir ist es etwas anders gelagert, weil, wie ich schon erwähnte, du noch nach Jugendrecht bestraft werden kannst. Das ist bis zum 21.Lebensjahr ohne weitetes möglich. Da wird weniger auf dein tatsächl. Alter geguckt, sondern deine geistige Reife wird "begutachtet". Wie das Wort schon sagt, wird deine Reife von einem Gutachter festgestellt. An Strafe ist alles möglich: Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit (Achtung, das ist kein Freispruch, im Wiederholungsfall wird diese Sache wieder hervorgeholt!), Wochenendarrest, Geldstrafe.

Geldstrafen können in beiden Fällen auf Raten gezahlt werden. (bei dir max. monatlich mit 15 bis 20 Euro, wegen des geringen Einkommens. Bei deinem Freund können es mtl., unabhängig von der Höhe der Geldstrafe, 50 bis 100 € sein) Ihr könnt aber auch, anstatt zu zahlen, die Strafe durch "freie Arbeit" ableisten (=Sozialstunden)

Sozialstunden sowie Ratenzahlung werden nur auf Antrag gewährt. Habt ihr keinen Anwalt? Auch den müsst ihr nicht zwangsläufig bezahlen, dafür ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe notwendig. Wenn ihr zu einem Anwalt geht, Anklageschrift und Verdienstbescheinigungen mitnehmen.

Dazu, was der Detektiv meinte, dass er dich bereits schon einmal beim Diebstahl gesehen hat, kann ich nur eins tun: laut lachen. Wenn das so wäre, warum hat er dich da nicht schon am Verlassen des Geschäfts gehindert u. die Polizei gerufen? JETZT kann er absolut nichts mehr wegen der Sache tun. Vllt wollte er dich nur einschüchtern. Oder dich damit unter Druck setzen, damit er von dir verlangen könnte, wozu er Lust hätte. Aber wie gesagt, damit kann er dir gar nichts mehr! Ich wünsche euch viel Glück und alles Gute für die Verhandlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn sie dir aufgrund der Videoaufnahmen Diebstahl in Tatmehrheit beweisen können kannst du für alle Fälle angeklagt werden das wir laufen SGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft Diese liegt in der Regel zwischen 10 und 30 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz ca. 30% des monatlichen Gehalts beträgt (mindestens 1 und höchstens 30.000 Euro). Bei Hartz IV Empfängern liegt der Tagessatz fest bei 10 Euro.