Wie sollte man falsche ausgezeichnete Ware reklamieren?

4 Antworten

Der Kaufvertrag wird grundsätzlich an der Kasse geschlossen. Der dort genannte Preis ist verbindlich, ist er höher als der ausgezeichnete Preis, hast du die Möglichkeit die Ware zurück zu weisen.

Nur wenn so etwas öfter vorkommt, kann System dahinter vermutet werden, das wäre dann unlauterer Wettbewerb.

Solange der Preis nicht an der Ware, sondern am Regal steht, gilt erst der Preis in der Kasse als Angebot. Zahlst du, nimmst du das Angebot an.

Ein Recht auf den am Regal befindlichen Preis hast du nicht.

Steht der Preis direkt an der Ware, ist dieser das Angebot. Du nimmst es an, indem du zur Kasse gehst und musst auch nur diesen Preis zahlen.


Aliha  15.04.2022, 19:50

Auch das Preisschild an der Ware ist rechtlich nicht bindend.

Ist ein Preisschild an der Ware für den Verkäufer bindend?
Es ist schlichtweg nicht verbindlich. Das  Preisschild ist damit immer nur Verhandlungsgrundlage. Erst der Käufer, der mit dieser  Ware nun zur Kasse geht, unterbreitet dem  Verkäufer ein Angebot. Er kann dabei die  Ware wortlos auf den Tisch legen.

https://www.google.com/search?q=falsche+preisauszeichnung+im+supermarkt&rlz=1C1GEWG_deDE977DE977&oq=falsche+preisauszeichnung+&aqs=chrome.3.69i57j0i512l9.16063j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

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Familie2007  16.04.2022, 07:53
@Aliha

Ich habe die von dir erwähnte Rechtsauffassung als sog. „invitatio ad offerendum“ ebenfalls mehrfach gefunden. Die Argumentation scheint ebenfalls schlüssig. Dennoch wird auch vielfalch folgende Auffassung (hier von der Seite "Stiftung Warentest")vertreten:

Steht am Regal oder im Schau­fenster ein nied­rigerer Preis als beim Einscannen an der Kasse, werden Kunden schon mal sauer. Ein Recht, die Ware güns­tiger einzufordern, haben sie aber nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preis­etiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarkt­regal ein nied­rigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.

Quelle: https://www.test.de/Verbraucherrecht-Regal-oder-Kasse-welcher-Preis-gilt-5115345-0/

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Na ja, wenn es Dir die 30cent wert sind, dann gerne.

Anderer Tipp:

Schau doch einfach beim nächsten mal draußen vor der Türe auf Deinen Zettel.

Aber ja ich denke schon, dass die Mitarbeiter kompetent sind den Fehler zuerstattem.

geh halt zur Kasse und sag das es falsch ist... meist kann man sich darauf schon verlassen aber Fehler passieren