Wie schreibt man?
......von meinem Rückgaberecht gebrauch zu machen,
schreibt man in dem Zusammenhang gebrauch klein oder groß?
thx
7 Antworten
klein(gebrauchen wird hier als Verb verwendet)
Entschuldige noch einmal! Ich wollte den Artikel so nicht hineinstellen, aber irgendwie hat das mit der Aufhebung nicht funktioniert. Es stimmt aber trotzdem! Hier gilt die Artikelprobe, wie syncmaster richtigerweise sagt. Vor (dem) Gebrauch schütteln und dann vom Rückgaberecht Gebrauch machen... die hat man gerne;) Lg, X
Groß...du kannst auch kontrollieren indem du sagst : von meinem Rückgaberecht einen/den Gebrauch zu machen... ;)
Gebrauch IMMER groß DER Gebrauch ;-)
bist du sicher, dass da nicht eine der unzähligen rechtschreibreformen das anders sieht? - im Übrigen ist ein Händler ja kein Deutschlehrer, es geht geht doch nur darum zu sagen, dass ich ein recht wahrnehme.
Rückgaberecht - Gebrauch
Ich glaube so wird es geschrieben ??!!