Wie läuft das mit Kindergeld ab, wenn die Ausbildung z.B. erst 2023 anfängt?
Das alles ist natürlich VORRAUSSICHTLICH
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
3 Antworten
Wenn du arbeiten gehst und dich dann ausbildungssuchend meldest ja. Sobald du aber das Arbeitsamt mitteilst, dass du eine Ausbildung gefunden hast, hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
Bis 21 hast du Anspruch auf Kindergeld, wenn du arbeitssuchend bist. So könntest du vielleicht das Jahr überbrücken in der Arbeitssuchigkeit, wenn du für 2023 schon ein Ausbildungsplatz hast.
Ich hatte schon mal von einem gehört, der hatte tatsächlich schon für das nächste Jahr (damals) ein Ausbildungsplatz, hat es aber das Arbeitsamt nicht mitgeteilt und dann erst 4 Monate vor den Beginn mitgeteilt, weil man 4 Monate Überbrückungszeit hat mit Kindergeld (also falls 4 Monate nur zu Überbrücken ist.) aber ich weiß nicht ob ich dir diese Option empfehlen kann.
Du mußt dich z.B. als Ausbildungssuchend melden bei deiner Berufsberatung...