Wer muss zahlen?
Hi,
Nehmen wir mal an, ihr habt eine RB, welche Ekzem hat und kein Gras fressen darf.
Und ein paar Stunden bevor ihr zum Pferd kommt sind da so kleine Kinder/Jugendliche die am Zaun stehen und Wiese füttern.
Wenn ihr kommt hat des Pferd nh Kolik oder sonst wie Probleme deswegen. Ihr ruft den TA. (Das Tier muss operiert werden.)
Wenn dann rauskommt, von wem das Pferd das Gras bekommen hat, wer muss dann zahlen?
Die Eltern von den Kindern (wenn die gefunden werden können)
Die Besitzerin (da es ja ihr Pferd ist)
Die Reitbeteiligung (da sie ja den TA gerufen hat)
In welche Kategorie gehört das jetzt?
Was ich noch vergessen habe zu schreiben: dort steht auf verschiedenen Sprachen mehrmals "Bitte nicht füttern" und noch was von Bereich ist Videoüberwacht
Und um zu füttern müssen sie noch aufs Privatgelände gehen, welcher nochmal mit extra Zaun umzäunt ist
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
10 Antworten
Also die TA-Kosten zahlt der Besitzer.
Steht da ein Schild: "Bitte nicht füttern" und man weiß, wer trotzdem gefüttert hat, kann man das Geld von dort einfordern.
Ich bin der Meinung, dass Eltern eine Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht haben. Ich wurde so erzogen, dass man nicht einfach Tiere füttert, sondern vorher fragt und das erwarte ich auch von anderen. Selbst bei uns im Stall fragt der eine den anderen, ob das Pferd mal ne Möhre oder einen Apfel darf und gibt nicht einfach.
Daher finde ich, sind die Eltern schon zur Kasse zu bitten
Eine Stallfreundin von der Besi meiner RB und PB hat sogar mal welche erwischt, wie sie die beiden mit Schokolade füttern wollten... Und die Standen schon im umzäunten Bereich drinne... Eltern waren auch dabei 😢 man frägt sich ja immer was mit der Jugend ist, aber wenn die Eltern ihnen es so vorleben..
Konnten nicht mal Deutsch, haben sich aber auf Russisch beschwert, dass sie die Pferde doch "nur" füttern... (Die Stallfreundin kann Russisch)
Einfach traurig sowas ...😢
Wirst bei dem Versuch häufig scheitern.
Allein schon der Nachweis kann nicht erbracht werden, das nicht jemand vor den Kids schon Futter gereicht hat.
Das genau diese 3 Happen die Ursache sind und nicht die 2 Happen die andere zugesteckt haben.
Nicht Aussage gegen Aussage.
Sondern keine wirklichen sicheren Fakten.
Niemand kann nachweisen, das jenes Pferd nicht schon im laufe des Tages an Gras gekommen ist.
Niemand kann nachweisen wessen Happen genau der eine zuviel war, geschweige denn welches Kind den zuviel gegeben hat.
In der Regel wird man kaum einen Tierazt finden der gerichtsfest bestätigt das eine Kinderhandvoll Gras das Pferd nachhaltig schädigt, bzw der eine Apfel.
Der Stress lohnt vor Gericht nicht.
Nett freundlich die Kids und Eltern aufklären. Das ja gerade niemand das überwachen kann und deswegen es mega dumm fürs Pferd laufen kann.
Wird es auch nicht so einfach.
Da man ja über die Videoaufzeichnung informieren muss.
Das Persönlichkeitsrecht der Kinder verletzt wurde.
Auch hier müsste noch nachgewiesen werden, wie viel wirklich gefüttert wurde, von welchem Kind.
Und ein gesundes Pferd frist in etwa 5 Kilo Gras die Stunde, etwa 45 bis 70 Kilo am Tag.
Kaum ein Kind wird dem Pferd dutzende Kilo Gras zur Verfügung stellen.
So ist die Wirkung eher begrenzt.
Die Besitzerin, die sich dann das Geld ggf. von den Eltern der Kinder wiederholen kann.
Auch wenn Kinder u14 nicht Strafmündig ist, für den Schaden können sie tatsächlich verantwortlich gemacht werden, sofern es in irgendeiner Weise ersichtlich war, das das Tier nicht gefüttert werden soll.
Wer bestellt, bezahlt. Bestellen tut die Reitbeteiligung, im Zweifel hält der Tierarzt sich an sie. Ob sie ihr Geld von der Besitzerin wiederbekommt, gute Frage. Ob die Besitzerin oder die Reitbeteiligung das Geld von den Kindern oder deren Eltern wiederbekommt, weiter fraglich.
Sind die Kinder U7 kann man sich den Schadenersatz abschreiben.
Ihr könnt schreiben, was Ihr wollt, das hilft leider gar nix.
In so einem Fall müßte das Tier so gesichert sein, dass kein Unbefugter Zugang hat, ganz einfach.
Und natürlich hat die RB hier nichts mit den Kosten zu tun, das ist immer Sache des Besitzers/Eigentümers.
Und ob die von wem auch immer ihren Schaden ersetzt bekommt, ist eine ganz andere Sache => Beweislast, Gutachten, Rechtssstreit.
Vermutlich die Haftpflicht der Eltern, genau wie wenn das Kind ein fremdes Auto zerkratzt hätte.
Allerdings kann es auch sein, das wenn kein Hinweis dort stand, der das Füttern verbietet, ein Richter entscheidet, das die Kinder deswegen nichts dafür können, weil der Besitzer damit hätte rechnen müssen, das jemand dem Pferd Gras füttert, und es deswegen nicht hätte unbeaufsichtigt auf der Koppel stehen dürfen.
Dort steht gefühlt auf jeder Sprache Bitte nicht füttern und um zu füttern müssen sie schon aufs Provatgelände gehen um zu füttern, da dort nochmal ein Zaun nen Meter vor den eigentlichen Zaun gespannt ist. Wie wäre es dann geregelt?
Schlicht fast nie.
Wenn haften die Kinder selbst, ab dem siebten Lebensjahr.
Die Eltern nur wenn sie nachweislich die Aufsichtspflicht vernachlässigen.
Da Kinder ab Alter x auch durchaus in gewisser Weise "unbeaufsichtigt" in der Regel ab 7 bis 8 Jahren im begrenzten Umfeld. Sind dort die Eltern vermutlich raus.
Den die Eltern müssen die Kinder nicht rund um die Uhr überwachen.
Hier kann auch die Sicherungspflicht des Eigentümers greifen, er hat die Weide dem Risiko entsprechend zu sichern.
Er kann im übrigen haftbar gemacht werden wenn das Pferd jemanden verletzt. Pferd beißt reicht schon.
Bei uns steht gefühlt auf jeder Sprache, Bitte nicht füttern.
Das haben wir so gemacht, da letzten Sommer meine PB wahrscheinlich auch dadurch nh Kolik hatte