Wer haftet dafür Trampolin auf Grundstück?

3 Antworten

Du wärst im Falle eines Falles haftbar.

Bei Müttern von der Sorte, wie Du sie beschrieben hast, ist Ärger programmiert.-

Deshalb würde ich entweder den Nachbarsgören den Zutritt zum Trampolin untersagen oder das Ding ganz abschaffen.

Keine Ahnung, ich würde es ganz einfach verbieten.

Ich hätte so oder so keinen Nerv darauf ständig Nachbarskinder im Garten zu haben.


ElektrikKlaus  08.07.2022, 18:45

Ich glaube, die Dinger sind nur 3 Tage interessant.

Ich sehe viele Garten mit den Dingern, aber ein Kind drauf habe ich eigentlich nie gesehen.

Schwieriger wird es, Frau baerbock davon fernzuhalten...

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salzzz  09.08.2022, 01:15
@ElektrikKlaus

wenn es ein vernünftiges ist, wird täglich drauf gesprungen. Aber wenn man so kleine Dinge kauft dann ist es natürlich sehr begrenzt.

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salzzz  09.08.2022, 01:16
@ElektrikKlaus

mein Vater hat schon 1969 ein Trampolin gekauft, schon damals ein großes 4 eckiges., es war min 10 Jahre faktisch täglich genutzt und extrem beliebt im ganzen Dorf.

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Im Grunde schon du.

KLar du musst das Trampolin jetzt nicht Tag und Nacht bewachen. Es genügt wenn du den Kindern die Nutzung verbietest. Und das am besten auch den Eltern mitteilst.

Denn die Hauptaufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

ich würde mich also nicht scheuen, den Eltern davon zu berichten wenn die Kinder heimlich springen oder dies versuchen.