Wer haftet dafür Trampolin auf Grundstück?
Hallo,
Ich habe in unserem Garten ein Trampolin aufgestellt.
Unsere Nachbars Kinder möchten ständig aufs Trampolin. Ich hab eigentlich nein gesagt weil es einfach sehr teuer war und ich nicht möchte das es mutwillig kaputt gemacht wird und ich auch Angst habe das sich eines verletzt und ich dafür haften muss🤔
Die Mutter hatte letztens schon so ein Drama gemacht weil ich dem Sohn ein Eis gegeben habe.
Wer haftet denn im Falle wenn sich ein Kind im Trampolin verletzt?
3 Antworten
Du wärst im Falle eines Falles haftbar.
Bei Müttern von der Sorte, wie Du sie beschrieben hast, ist Ärger programmiert.-
Deshalb würde ich entweder den Nachbarsgören den Zutritt zum Trampolin untersagen oder das Ding ganz abschaffen.
Keine Ahnung, ich würde es ganz einfach verbieten.
Ich hätte so oder so keinen Nerv darauf ständig Nachbarskinder im Garten zu haben.
wenn es ein vernünftiges ist, wird täglich drauf gesprungen. Aber wenn man so kleine Dinge kauft dann ist es natürlich sehr begrenzt.
mein Vater hat schon 1969 ein Trampolin gekauft, schon damals ein großes 4 eckiges., es war min 10 Jahre faktisch täglich genutzt und extrem beliebt im ganzen Dorf.
Im Grunde schon du.
KLar du musst das Trampolin jetzt nicht Tag und Nacht bewachen. Es genügt wenn du den Kindern die Nutzung verbietest. Und das am besten auch den Eltern mitteilst.
Denn die Hauptaufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
ich würde mich also nicht scheuen, den Eltern davon zu berichten wenn die Kinder heimlich springen oder dies versuchen.
Ich glaube, die Dinger sind nur 3 Tage interessant.
Ich sehe viele Garten mit den Dingern, aber ein Kind drauf habe ich eigentlich nie gesehen.
Schwieriger wird es, Frau baerbock davon fernzuhalten...