Wer haftet?

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Die gesetzliche Unfallversicherung haftet, also die Berufsgenossenschaft. Diese allerdings kann den Unternehmer und den Verursacher in Regress nehmen.

Zunächst einmal die Unfallversicherung.

Inwieweit diese dann Regressansprüche stellt, steht auf einem anderen Blatt.

Zusätzlich sind hier auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Bei Gabelstapler Unfällen haftet der, der den Schlüssel hat. Wer keinen Staplerschein hat, darf

  1. nicht fahren
  2. haftet trotzdem
  3. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
  4. Der Lagerleiter bekommt eine Mitschuld weil er einen Mitarbeiter ohne Erlaubnis und ohne schriftliche Beauftragung hat fahren lassen.

C und B. Der eine hat die fahrlässige Körperverletzung begangen und der andere hat ihn dazu genötigt.

Und ich denke die meiste Schuld trifft B. Er ist gefahren. Wenn ich keinen Führerschein habe und jemand sagt zu mir ich soll ins Auto steigen und fahren, dann steige ich ja auch nicht ins Auto und fahre los.