Wer bekam in den 90ern Sozialhilfe?
Hallo Community,
ich recherchiere für einen Roman, den ich schreibe. Die Handlung setzt in den 90er Jahren in Deutschland ein. Die Hauptfigur war immer selbständig/freiberuflich tätig, wird aber aufgrund von Krankheit komplett arbeitsunfähig. Meine Frage dazu:
Bekam man damals, in den 90ern, Sozialhilfe, wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht griff?
(So weit ich weiß, konnte man die damalige Erwerbsunfähigkeitsrente nur dann erhalten, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat. Und das wäre als Selbständiger ja nicht unbedingt so gewesen, also höchstens auf freiwilliger Basis?)
Danke. Möchte einen möglichst sauber recherchierten und realistischen Text schreiben!
2 Antworten
Für Selbständige gab es keine Krankenkassenpflicht. Wenn sie keine hatten mussten sie alles aus eigener Tasche zahlen. Natürlich bekamen sie Sozialhilfe wenn sie kein Vermögen mehr hatten. Rente bekam nur wer eingezahlt hatte. Selbst wenn nur die Zeit der Pflichtbeiträge zählten hätte das ja nicht gereicht.
In den 80 ziger und bist 1992. Das ging so vor: ALG , wenn das abglaufen war kam man in die Arbeitslosenhilfe für 1 Jahr. Danach musste ein neuer Antrag gestellt werden. Hatte man Arbeitslosenhilfe und macht eine Massnahme vom Arbeitsamt wurde die Arbeitlosen hilfe erhöht. Sie nannte sich dann Unterhaltsgeld. Wennman absichtlich eine Stelle abgehnt hat ohne Begründung kam man in die Sozialhilfe.