Welches Auto darf zuerst fahren (rechts vor links)?
In welcher Reihenfolge dürfen die Autos an dieser gleichrangigen Kreuzung fahren?
Jede Person, die ich bisher gefragt habe, hat etwas anderes behauptet 🤷♂️
Die Autos habe ich mit A, B und C beschriftet.
Danke im Vorraus🙋♂️
11 Antworten
Würden alle drei geradeaus fahren, müsste A (Blau) B (Gelb) vorlassen, aber B müsste C (Rot) vorlassen, jeweils wegen Rechts-vor-Links.
Jetzt will C aber links abbiegen. Damit hat A Vorrang vor C, heißt C muss auf die Durchfahrt geradeaus von A warten.
Und wer freut sich? B, weil der noch Vorrang vor A hat.
Zuerst biegt also B ab, der Vorrang vor A hat, und dann fährt A, der aufgrund des Abbiegewunsches von C Vorrang vor C hat und zuletzt fährt C.
So ist es schulbuchmäßig, in solch unübersichtlichen Situationen behilft man sich aber idealerweise mit Handzeichen und verzichtet auch mal auf seine Vorfahrt.
C muss doch zuletzt fahren, da C Linksabbieger ist. Linksabbieger dürfen erst zuletzt fahren.
völliger quatsch ich hab jetzt noch einmal nachgelesen (vorteil wenn man unterlagen aufhebt^^)
also B darf zuerst weil Rechtsregel dann muss A fahren da er gegenüber dem gegenverkehr der Spurbeibehaltende ist und daher dem Linksabbieger zuvorkommt
Bitte beachtet, das NUR die rechts-vor-links- Vorfahrt hier gilt, und zwar beim ANKOMMEN. Erst C, dann B, dann A, erst rot, dann gelb, dann blau, da rot rechts von gelb, und gelb rechts von blau ist. Rechts vor links ist die Vorfahrt. Blau fährt nicht, muss warten wegen Vorfahrt, und kommt deswegen dem Linksabbieger C (rot) NICHT ENTGEGEN. Laut STVO § 9 muss C(rot) dem wartenden Auto NICHT den Vortritt lassen. Im Gegenteil darf blau (A) den Vorfahrt habenden C (rot) weder behindern noch gefährden, also auf keinen Fall losfahren, oder losfahren wollen, signalisieren, dass er auf jeden Fall warten wird durch langsames Heranfahren. STVO §8!! Das ist aus sicherer Quelle, dass das, was ich recherchiert habe, richtig ist, die STVO ist wohl von zahlreichen Institutionen und Fahrlehrern falsch angewandt worden, UND DAS FÜHRT ZU UNFÄLLEN, nicht nur zur Verkehrsbehinderung. https://t.me/Astianesdefenderaufgewachtenchat/4576 https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/96-8-vorfahrt1) "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden. " (...).Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. (...) "Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden."
B A C
A fährt geradeaus und muss rechts vor links gewähren!
B kreuzt nur A, müsste zwar C auch RvL gewähren
C muss aber A Vorfahrt gewähren.
Nein, C hat in diesem Fall Vorfahrt auch gegenüber A. - Käme dort kein Auto von rechts, also Auto B, dann müsste in der Tat C warten bis A die Kreuzung geradeaus passiert hat. - Die Frage wird gern in der Prüfung gestellt, wobei C, dann sogar ein Radfahrer ist.
Seit wann hat ein Linksabbieger an einer unbeschilderten Kreuzung Vorfahrt ??? Schreib bitte nicht so einen Quark !! Nimm lieber noch ein paar Theoriestunden in der Fahrschule ..
Ich hoffe, du hast keine Fahrerlaubnis...
Aber egal: wenn du als Rot (C) meinst, einfach so abbiegen zu dürfen und es knallt, und du der Polente deine Einstellung so erklärst, biste sie erst mal los. *sfg*
Tja, deine Vermutung (unter @Pu11overs falscher Antwort) ist leider ebenso falsch.
In vorliegendem Fall fährt Gelb (B) zuerst, dann Blau (A) und als letztes Rot (C).
Wenn Gelb nicht abbiegen kann (und auch nicht darf), wenn Rot gerade an geparkten Fahrzeugen vorbei fährt, allenfalls dann müssen sich alle gegenseitig verständigen.
Aber auch dann hat Rot keine automatische Vorfahrt!
Selbst wenn Gelb geradeaus fahren wollte, dürfte Rot nicht einfach so abbiegen: denn da herrscht erst recht gegenseitige Verständigung!
Und eins muss allen klar sein: biegt bei RvL ein Linksabieger einfach so ab, im Glauben Vorfahrt zu haben und kracht in den Gegenverkehr, so trifft den Linksabbieger die volle Schuld!!
Und nochen Gedicht^^:
Jede Person, die ich bisher gefragt habe, hat etwas anderes behauptet
Dann haben die keinen Führerschein oder sollten ihn neu machen.
Der gelbe fährt zuerst - zwar hat er den roten von rechts, aber mit dem kommt er nicht in die Quere.
der blaue und der rote bleiben über. Das ist dann kein rechts vor links mehr. Aber der rote ist Linksabbieger. Er muss den blauen durchlassen, der geradeaus will.
Gut erklärt, aber leider völliger Unsinn. Das gelbe Auto muss dem roten Auto Vorfahrt gewähren. Dementsprechend muss auch das blaue Auteo warten bis das das gelbe Auto gefahren ist. - Es gibt übrigens auch Straßensituationen, wo man nicht einfach so rechts abbiegen kann.
Es ist eine Kreuzung an dem die Vorfahrt nicht durch entsprechende Schilder geregelt ist. Dementsprechend muss Gelb dem roten Fahrzeug Vorfahrt gewähren. - Es gibt auch Straßen, wo man nicht so einfach rechts abbiegen kann ohne den Verkehr, der von rechts kommt zu behindern.
Du checkst es nicht - rot und gelb haben, so wie sie fahren, nichts miteinander zu tun. Wenn rot fährt, wird gelb in keinster Weise behindert
Die Frage ist nicht, was ich sehe, oder wie das in der Alltagssituation gehandhabt wird. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Frage Teil einer Führerscheinprüfung ist. Und da ist die richtige Antwortmöglichkeit, dass die Fahrzeuge sich nacheinander die Vorfahrt einräumen müssen.
In der Alltagssituation sieht das natürlich ganz anders aus. Als ;Linksabbieger würde ich warten bis alle anderen Fahrzeuge gefahren sind, oder der Fahrer des geradeausfahrendem Fahrzeugs mir - bspw per Handzeichen - zu verstehen gibt, dass ich fahren soll, damit er leichter in die Straße einfahren kann, wo ich stehe.
Du musst bei so Situationen einfach überlegen, wer ist wem gegenüber wartepflichtig.
Der rote ist gegenüber dem blauen als Linksabbieger wartepflichtig, also kann er nicht einfach fahren.
Der blaue ist gegenüber dem gelben wartepflichtig - rechts vor links.
Der gelbe hat niemanden gegenüber er wartepflichtig ist. Am roten von rechts fährt er einfach vorbei.
Würde der rote geradeaus fahren, dürfte er übrigens zuerst. Dann hätte er keinen auf den er warten muss, weil von ihm aus rechts kommt keiner.
B darf aber nicht vor C abbiegen, da er ihm die Vorfahrt nehmen würde. Es ist irrelevant, ob B jetzt geradeaus fährt oder rechts abbiegt.
Mein Fahrlehrer hat damals gemeint, dass niemand fahren darf sondern jemand, jemand anderem die Vorfahrt geben müsste. Zum Beispiel A -> C oder C -> B oder B -> A