Welche Strafe bei Warenbetrug von 350€?
Hallo, meine Schwester hat damals bei EBay Warenbetrug begangen!..
sie hat ein Handy verkauft was sie garnicht besitzt, der Schaden liegt bei 350.
Sie ist ersttäter und bereut ihre Straftat sehr..
Sie hat aus angst bei der Polizei eine Falschaussage getätigt, hat kurz danach die 350€ wieder zurückbezahlt.
jetzt muss sie vor Gericht, welche Strafe liegt hier vor?
sie ist 20 und wird vom Jugendrichter verurteilt
3 Antworten
Man darf die Polizei anlügen.
Geldstrafe oder Sozialstunden.
Sie soll die Tat bereuen und sich entschuldigen, dann wird das Verfahren evtl. eingestellt.
Sie bereut es sehr!.. sie hat den Schaden auch schon zurück bezahlt.. danke für deine Hilfe das war sehr hilfreich
Sorry, aber wer so blöd ist, hat es nicht anders verdient. Wird im Jugenstrafrecht wohl auf Sozialstunden/Geldstrafe hinauslaufen. Mit 20 sollte man geistig weiter sein, aber das kommt ihr im Verfahren zugute
Gerne... Ich wundere mich nur, wie man darauf kommt. Schließlich ist die Zahlung mit einem Konto verbunden und auch der das Nutzerkonto kann zurückverfolgt werden. So eine Aktion ist asozial und von vornherein zum Scheitern verurteilt. Entschuldigen kann mildernd wirken, aber die Anzeige wird wohl bestehen bleiben. Da sie schon vorher ziemlich unüberlegte Dinge getan hat, vermute ich mal, dass sie bereits bei der Polizei ausgesagt hat. Mit rechtlichem Beistand und keiner Aussage wäre sie evtl ohne Strafe davongekommen
Leider hat sie bei der Polizei ausgesagt und dann noch eine Falschaussage.. ja das ist ziemlich aoszial und dumm!.. egal in welcher schwierigen Lage man steckt sollte man sowas nicht tun.. sie hat einen Jugend gerichtshelfer und der Termin ist am Dienstag vor Gericht, mal schauen, welche Strafe sie dann bekommt
Ich wollte darauf hinaus, dass das Handy ja auch "verloren" gegangen sein kann bzw die Lieferung gewollt war, aber aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden konnte. Dann hätte man ein Verfahren wegen Betruges zumindest mit rechtl. Beistand evtl auch abwenden können. Nach ihrer Aussage wird das aber schwer möglich sein...
Nein sie wird aussagen das sie in einer schwierigen Situation war und dies es zwar nicht entschuldigt das sie die Tat begangen hat aber es ihr leid tut, sie es natürlich bereut, das Geld zurück überwiesen hat und natürlich auch jegliche Strafe akzeptieren wird. Und natürlich wird sie sich entschuldigen.
Möglicher weise Sozialstunden falls sie noch nie in polizeilicher Erscheinung aufgetreten ist
Hallo, sie hatte damals zwei Anzeigen die aber schon längst verjährt sind. Sie war auch beim Gerichtshelfer und er hat ihr nochmal bestätigt das diese Anzeigen verjährt sind und sie waren auch nicht wegen Warenbetrug.
Sie ist mama und macht eine teilzeitausbildung.
ich Denke sie weis selber das es eine ziemlich dumme Aktion war! Ich frage auch nicht nach Meinungen sondern nach einer möglichen Strafe trotzdem danke 👍🏼🤭