Welche Krankenkassenbeiträge als Freiberufler mit Minijob?
Hi, ich habe eine Frage wegen meiner Krankenkassenbeiträge.
Seit zwei Jahren arbeite ich an einem Projekt, bei dem ich erst bei Abschluss etwas verdienen werde. Daher habe ich durch meine Selbstständigkeit keine Einkünfte bzw. nur ein paar hundert Eur im Jahr.
Trotzdem zahle ich wegen der Mindestbemessungsgrenze ca. 171 Eur im Monat (15,6%) an meine Krankenversicherung. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung.
Ich lebe von einem Job auf 450 Eur Basis, wobei ich fast die Häfte zur Finanzierung meiner Kranken- und Pflegeversicherung ausgebe. Meine Wohnung hat mir ein Freund gestellt, mit dem Rest muss ich klar kommen.
Trotz der Hohen Abgaben für meine Krankenversicherung müssen auch für meinen Minijob 5% Krankenversicherung gezahlt werden. Das übernimmt zwar mein Arbeitgeber, aber trotzdem kann es doch nicht sein, dass inklusive Versicherung beim Minijob 20,6% an die Krankenversicherungen gehen. Wobei es ja bei mir sowieso mehr ist, weil ich deutlich unter der Mindestbemessungsgrenze liege.
Kann ich etwas tun, außer in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gehen, um meine Krankenkassenbeiträge zu senken?
Und müssen bei mir weiterhin zusätzlich die 5% bei meinem Minijob an die Krankenkasse gezahlt werden? Angeblich ja...
2 Antworten
Schon mal mit der kostenlosen Familienversicherung versucht, falls du diese Voraussetzungen erfüllst: Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Hi Siola55, danke für deine Antwort. Leider bin ich schon über 25 Jahre alt, daher kann ich nicht mehr in die Familienversicherung.
Bei einem Minijob werden höchstens Sozialabgaben abgegeben. Die Krankenkasse zählt nicht dazu. Evt. Kannst du dich von den Krankenkassen Beiträge befreien lassen, ich weiß dazu aber nicht die Vorraussetzungen.
Ob du noch irgendwelche Hilfen beantragen kannst, weis ich nicht.
Das ist richtig, die 5% bezahlt mein Arbeitsgeber. Allerdings kann ich das nicht richtig nachvollziehen, weil ich bereits so viel für die Krankenkasse zahle. Wie gesagt, fast die Hälfte meines Minijob Einkommens, da ich aus der Selbstständigkeit kaum Einnahmen habe.
Ich verstehe nicht, dass es mir so schwer gemacht wird. Ich soll 15 Prozent Krankenkassenbeiträge zahlen, von Geld was ich gar nicht habe. Bei der Krankenkasse meinten sie, dann müsste ich Hartz4 beantragen. Aber das möchte ich natürlich nicht.
Sobald man hier in Deutschland nicht dem "Standard" entspricht, wird es einem extra schwer gemacht.
Bei einem Minijob gibt es doch gar keine Abgaben beim KV-Schutz für den Minijobber! Nur der Minijob-Arbeitgeber hat diese Abgabenlast für den Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html