Was soll ich tun?

4 Antworten

Such Dir jemanden, der etwas Rechtsverständnis hat.
Das muss kein Anwalt sein.

Du musst den Vertragsabschluss anzweifeln, denn Deiner Aussage nach ist ja kein Vertrag zustande gekommen. Zuerst also der Forderung schriftlich und nachweisbar widersprechen. Dann die Unterlagen anfordern, die nachweisen sollen, dass Du etwas bestellt hast. Und da sollte das Unternehmen Probleme haben.

Hallo,

am besten ab zum Anwalt/ Verbraucherschutz.Über die PVZ gibt es schon einige Beschwerden im Internet!Sollte ein Mahnbescheid ist ein gelber Umschlag diesen unbedingt fristgerecht innerhalb von14 Tagen Widerprechen ,sofern Sie sich absolut sicher sind kein Abo gemacht zu haben!

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du sicher bist, dass du kein Abo abgeschlossen hast, würde ich denen ungefähr sowas schreiben:

"Ihr Schreiben vom .... deutet darauf hin, dass hier offensichtlich ein Irrtum vorliegt. Von mir wurde kein Abonnement veranlasst. Darauf wies ich den Verlag auch durch einen Anruf am ... hin, der Mitarbeiter versicherte mir allerdings, dass seitens des Verlages ausdrücklich alles seine Richtigkeit hätte. Dementsprechend verweise ich auf die Rechtslage bei der Zusendung unbestellter Ware und teile Ihnen letztmalig mit, dass ich aus diesen Gründen Ihre Forderung ablehne. Da ich nicht vor habe, mit Ihnen eine Brieffreundschaft zu begründen, sehen Sie von weiterem Schriftverkehr ab."

Es aufklären. Ignorieren heißt. das landet vor Gericht, du bekommst einen Schufa Eintrag.

Heißt mit der Zeitschriftfirma kommunizieren. Um was es eigentlich geht.

DatLicht  07.05.2024, 21:33

na, einen Schufa-Eintrag bekommt man erst, wenn's einen Titel gibt. Vorher wäre das unzulässig.

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MarSusMar  08.05.2024, 08:37
@DatLicht

Schreib ich, du bekommst einen Schufa Eintrag, dann geht es vor Gericht. Oder hab ich geschrieben

das landet vor Gericht, du bekommst einen Schufa Eintrag.

??????

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DatLicht  08.05.2024, 08:53
@MarSusMar

stimmt. hatte ich auf dem Handy übersehen. Wobei auch nicht jede offene Forderung an die Schufa gemeldet wird, sondern nur dann, wenn der Gläubiger mit der Schufa zusammenarbeitet und dieser Datenübermittlung bei Vertragsabschluss zugestimmt wurde.

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