Was sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmale des Auftrags?

3 Antworten

Hallöchen,

der Auftrag ist in den §§ 662 ff. BGB geregelt.

Die Definition: Ein Auftrag ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen.

Wichtig ist hier die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis. Hierbei wird bei einem Rechtsbindungswillen auf den Auftrag abgestellt.

Kurz gesagt sind die Merkmale: Unentgeltlich, Rechtsbindungswille (Verpflichtung), sowie die Einigung der Parteien

Wenn du mehr dazu lesen möchtest googelst du am besten die Begriffe: Auftrag, BGB Abgrenzung

LG

Jurastudentin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist in den §§ 662 ff. BGB genau definiert. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Auftraggeber keine Gegenleistung.