Was passiert mit den unterhaltsschulden?
Hallo an alle,
Ich hoffe, jemand kennt sich mit dem Thema aus und kann mir ein bisschen weiterhelfen.
In Kurzfassung:
Mein Exmann und Papa unserer Tochter hat bei unserem Kind Unterhaltsschulden. Diese belaufen sich im vierstelligen Bereich. Ich habe geklagt und er muss der kleinen das Geld zurückzahlen.
Problem ist, dass er in Österreich privatinsolvenz angemeldet hat, da er da seit der trennung und scheidung wieder lebt. Extrem hohe Schulden, 5 Gläubiger, darunter seine Tochter. Die Verhandlung oder wie sich das nennt ist morgen. Da werden Quoten vergeben usw.
Mir ist klar, daß unsere Tochter ihr Geld in voller Summe nie erhalten wird. Mein Anwalt hat keine Ahnung wie das in Österreich abläuft. Wenn mein Ex jetzt nur einen mini Betrag monatlich zurückzahlen kann, was passiert dann mit dem Rest der Unterhaltsschulden? Verfallenen die auch oder gibt es bei der Art von Schulden eine andere Regelung?
Danke im voraus.
3 Antworten
Du solltest den Anwalt wechseln wenn der sich nicht schlau macht.
Für Kindesunterhalt gibt es keine Quoten, der muss bezahlt werden.
Nein, soviel ich weiß verfallen Unterhaltsschulden gar nicht, bin aber kein Jurist.
Vielen Dank für den ☆, ich wünsche dir viel Erfolg beim eintreiben der offenen Unterhaltszahlungen.
Mein Anwalt hat keine Ahnung wie das in Österreich abläuft.
Schlechter Anwalt! Wenn Du ihn beauftragt hast, ist es seine Aufgabe, sich entsprechend schlau zu machen. Sonst bräuchtest Du ihn ja nicht.
Wenn der Vater nicht zahlt oder es nicht kann oder was auch immer, besteht vielleicht auch die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses durch das Jugendamt. Auch darüber müsste sich der Anwalt vielleicht mal kümmern oder informieren.
Ich habe ein riesen Glück, dass das anmelden beim Gläubigerschutz noch geklappt hat kurzfristig. Seit November wussten die davon bescheid und an dem Tag als die Frist für die Anmeldung angelaufen ist, machte man mir Druck vom Anwalt ich soll mich sofort darum kümmern. Obwohl es denen ihre Schuld war. Naja, nochmal alles gut gegangen. Ich werde dran bleiben.
Kindesunterhalt geht vor, da haben die Gläubiger das Nachsehen. Trotzdem sollte der Anwalt sich mal schlau machen, ist schließlich sein Job und er wird dafür bezahlt, ansonsten einen besser geeigneten Anwalt suchen.
Ich habe auch die Hoffnung, dass das so ist. Nur ist mein Anwalt sowieso ein Fall für sich. Wechseln steht lange in Betracht. Danke
Wenn Du das selbst schon erwähnst, dann solltest Du auch nicht länger damit warten.
Es geht schließlich um die Interessen Deines Kindes. Schon dafür solltest Du wie eine Löwin kämpfen.
Als ich wechseln wollte ging das nicht weil die Unterhaltsklage lief. So sagte dies eine Anwältin zu mir. Jetzt werde ich aber den Schritt wagen. Genau aus dem Grund.
Also, den Unterhalt muss er regulär zahlen. So weit war ich auch.
Mit der Quote meinte ich, daß diese für den offenen Betrag bestimmt wird, da die Schulden in den letzten zwei Jahren entstanden sind. Er wird ja sicherlich einen minimalistischen Betrag zurückzahlen können. Der Rest verfällt auch bei Unterhaltsschulden? Das wäre meine Frage.