Was passiert bei einer Anzeige wegen Unfall bei der Polizei?
Hallo,
ein Nachbar ein mein Fahrzeug beschädigt, während wir auf dem Balkon saßen und das Geschehen beobachtet haben. Er ist weggefahren und hat uns nicht informiert. Ich habe die Frau angesprochen, Sie wüsste von nichts. Ich habe bei der Polizei eine Anzeige gemacht mit Fotos und Benennung der Zeugen.
Was passiert jetzt? Die Polizei war anscheinend bei der Frau bereits und hat mit Ihr gesprochen. Die Frau ist zu uns gekommen und hat gesagt: "Ich war es, doch ich repariere das nicht und die Polizei kann auch nichts tun"?
Ist das tatsächlich so? Sie meint, die Polizei verfolge Straftaten, sowas doch nicht, also solle ich die Leute in Ruhe lassen.
Ich akzeptiere das nicht der Schaden ist enorm. Ist das tatsächlich so?
Wenn das wirklich so ist, dann kann ich ja mal versehentlich Ihren Wagen mit dem alten Schruabenzieher einmal rundherum zerkratzen und auch sagen, ich weiß von nichts, was soll man mir dann bitte anlasten?
8 Antworten
Wer ist denn zunächst zuständig bei einem Unfall? Richtig, die Versicherung des Unfallgegners wenn der Verursacher selbst nicht zahlen möchte.
Ob und wie diese anschließend den Verursacher in Regress nimmt ist nicht deine Sache. Wende dich an die Versicherung. Da du den Unfall angezeigt hast, hast du hoffentlich ein Aktenzeichen und die Dienststelle aufgeschrieben, wenn nicht, hol sie dir. Theoretisch müsste dir die Versicherung mitgeteilt worden sein, oder?
Wenn nicht, wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer
Zunächst zuständig bei einer Unfallflucht ist die Polizei.
Somit falsch.
Du hast alles richtig gemacht, dass nennt man Unfallflucht und anscheinend hast du auch Zeugen für den Vorfall.
Hast du ein Aktenzeichen von der Polizei erhalten? Wenn nicht, auf der Wache anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
Dann würde ich sofort deine Versicherung anschreiben und dieser den Unfallvorgang, das Aktenzeichen, Nummernschild des Unfallverursachers usw mitteilen und abwarten was passiert.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du auch diese in Anspruch nehmen und dir einen Anwalt nehmen.
Viel Erfolg.
Darf er in diesem Fall auch so. Ein Geschädigter hat Recht auf Gutachten und Anwalt. Zahlt der Schuldige
Wenn du die Polizei über einen Unfall informierst, an dem dein Fahrzeug beteiligt war, solltest du von dieser eine Unfallmitteilung erhalten. Entweder direkt am Tag der polizeilichen Aufnahme oder später per Post. Wenn du solch eine Unfallmitteilung nicht erhalten hast, kannst du bei der Polizei anrufen und darum bitten, dass sie dir zugeschickt wird.
Diese lässt du dann deiner Kfz-Versicherung zukommen.
Und natürlich repariert die Frau den Schaden nicht selbst 😂 Oder wäre dir das lieber?
Gruß, B.
Naja, grundsätzlich ist zwar der Unfallverursacher dafür zuständig, seine Versicherung zu informieren.
Wenn es sich aber um eine Verkehrsunfallflucht handelt und der Verursacher schon angibt, sich in keiner Form um die Schadensabwicklung zu kümmern, bleibt dem Geschädigten nicht viel anderes übrig. Seine Versicherung kann anhand der Unfallmitteilung auch die Versicherung des Verursachers ermitteln und diese über den Unfall in Kenntnis setzen.
Die Polizei ermittelt bei Straftaten, also auch bei Unfallflucht. Selbst wenn die Polizei beweisen kann, dass der Nachbar oder dessen Frau diesen Unfall verursacht hat, bringt dir das recht wenig, denn das wäre dann nur die strafrechtliche Seite.
Um zu erreichen, dass dir der Schaden ersetzt wird, müsstest du dann zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vorgehen.
Wie wäre es sich an die Versicherung des Unfallverursachers zu wenden, die ist zuständig (unter Aktenzeichen der Polizei). Ob und wie diese das Geld vom Versicherten zurückholt ist nicht Sache des Geschädigten.
Ich kenne die versicherung des unfallgegners nicht.
Ich denke du warst zu schnell. Du hast meine Antwort schon gelesen? ok., dieser Kommentar war für die nicht ganz richtige Antwort hier.
Als Geschädigter hast du das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl. Auch auf Rechtsbeistand. Du kannst bei deiner Versicherung fragen, ob sie einen eigenen haben. Die Kosten holen sie sich dann wieder.
Die Fahrerflucht ist ja unbestritten. Aktenzeichen gibt's, Versicherung des Verursacher wird ermittelt - läuft.
Ein Gutachten ermittelt die Höhe des Schadens. Die Summe forderst du dann ein. Schriftlich.
Gruß S.
Warum seiner?