Was macht ihr in dieser Situation?
Wenn ihr auf einer 3-spurigen Autobahn ganz rechts fahrt, und dann auf einen Mittelspurschleicher auflauft, der langsamer fährt als ihr?
Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen
18 Antworten
Grundsätzlich bleib ich regeltreu. Nur weil andere Mist bauen, muss ich das nicht auch machen.
Es kann allerdings problematisch werden, wenn es eigentlich recht voll ist und der Wechsel über die zwei Spuren lange dauern würde und ich hinterherschleichen müsste. Bevor ich mich auch in die gefährliche Situation begebe und mir einer hinten drauf rauscht, würde ich das Rechtsüberholen vorziehen. War im Leben aber zum Glück nicht oft nötig.
Auf jeden Fall nach links zum Überholen.
Wenn man auf die Idee kommen sollte, den rechts zu überholen, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem bekäme man eine gehörige Teilschuld, wenn der plötzlich nach rechts ziehen würde und es käme zum Unfall.
Vielleicht sogar 50/ 50, der muss nicht damit rechnen, dass jemand rechts überholt.
Ganz einfach:
Leicht abbremsen auf deiner Spur ( falls niemand hinter dir in gefährlicher Nähe ist) und die Verkehrslage beobachten.
Links auf dem Mittelstreifen einordnen. Wenn zu dem Zeitpunkt der ganz linke Streifen besetzt ist, solange hinter dem Mittelspurschleicher fahren bis du ihn überholen kannst.
Danach wenn möglich wieder ganz rechts auf deinem ursprünglichen Fahrstreifen wechseln
LG Madlion
…was sonst?
- Sehe keinen Grund oder Notwendigkeit zu einer Nötigung mit Lichthupe oder
- für einen Verstoß gegen die StVO.
Er stellt keine akute Gefahr dar - darum ist der Einsatz der Lichthupe nicht gerechtfertigt.
Und ob er eine akute Gefahr darstellt.
Er nötigt die von hinten kommenden Fahrzeuge, zwei Spuren auf einmal zu wechseln. Das geht aber nicht so einfach, vorallem wenn man etwas schneller fährt. Dadurch provoziert der Mittelspurschleicher entweder riskante Spurwechselmanöver, bei denen Autos ins schleudern geraten können oder sich seitlich reinfahren können, oder er provoziert eine Vollbremsung der von hinten kommenden Fahrzeuge, und ggfs eine Massenkarambolage.
Mittelspurschleicher sollten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
Deine persönliche Sichtweise ist interessant, aber eben falsch und irrelevant im Sinne der STVO.
Jemanden der fahrlässigen Tötung zu verurteilen, der niemandem getötet hat, dürfte zudem schwer sein.
Das Problem ist ja, dass diese Leute meistens nichtmal mitbekommen, wenn sie Unfälle herbeiführen. Die fahren dann einfach weiter, und die Autos hinter ihm, die sich wegen ihm die Karren kaputtgefahren haben, bleiben darauf sitzen. Das ist sehr ungerecht.
Ich glaube, dass viel zu sehr verharmlost wird, von was für einer Bedeutung es ist, ein Auto zu führen. Man bewegt da mehrere 100kg über die Straßen, und Mittelspurschleicher sind wirklich eine extrem große Gefahr und laut der STVO darf man die Lichthupe zum Einsatz nehmen, wenn man sich selbst oder andere gefährdet sieht.
Diese Voraussetzung ist durch einen Mittelspurschleicher mehr als nur gegeben.
Ich widerspreche erneut. Du hast nicht recht mit Deiner Rechtsauffassung.
Warum nicht? Das hätte ich gerne belegt dass ich im Unrecht bin
Habe ich doch schon oben.
Und das mit der Tötung ist doch auch offensichtlich nix.
Und die pauschale Ursache,
dass diese Leute meistens nichtmal mitbekommen, wenn sie Unfälle herbeiführen. Die fahren dann einfach weiter, und die Autos hinter ihm, die sich wegen ihm die Karren kaputtgefahren haben, bleiben darauf sitzen
ist auch nicht belastbar.
Ja das kann natürlich sein, dennoch bleibe ich dabei dass die Lichthupe in jedem Fall gerechtfertigt ist und Mittelspurschleicher fahrlässige Tötung begehen, wenn hinter ihnen ein Unfall passiert, der ohne das Mittelspurschleichen nicht passiert wäre.
Wenn man sich mal zu Fuß (in sicherer Entfernung natürlich) an eine Autobahn heranbewegt, oder sich auf eine Autobahnbrücke stellt, dann kann man sich mal ein Bild davon machen, wie schnell z.B. 150kmh eigentlich sind. Das ist echt utopisch wie schnell man sich da fortbewegt. Wenn man mit 150kmh angefahren kommt, und logischerweise ganz rechts fährt, muss man zweimal die Routine zum Spurwechseln durchführen, und wenn das nicht geht, weil z.B. andere Fahrzeuge neben einem sind, folgt direkt die starke Bremsung. Ne, da werde ich mich auch nicht umstimmen lassen. Mittelspurschleicher gehören aus ihrem Auto gezogen und eimmal vernünftig belehrt.
Lichthupe ist und bleibt in diesem Fall eine Nötigung. Sollte der Schleicher auf der Mittelspur sich dadurch erschrecken und einen Unfall bauen, weil er das Lenkrad verzieht, bist Du die Ursache und könntest dafür belangt werden. Allerdings ist der Nachweis schwierig. Ausser da sitzen mehr Leute drin und sind die Zeugen von Deiner Nötigung.
Deine persönliche Meinung ist rechtlich irrelevant.
Lichthupe ist und bleibt in diesem Fall eine Nötigung.
§ 5 Abs. 5 StVO sagt was Anderes aus.
Nötigung mit Lichthupe
Gibt es nicht, da nach § 5 Abs. 5 StVO der Überholvorgang außerorts durch Schall- und Leuchtzeichen angekündigt werden darf.
Dankeeeeee, du bist mein Held des Tages :)) Dann hat man sogar zwei Gründe für die Lichthupe, den Überholvorgang und die Gefahr
Jup. Auf jeden Fall ist es nicht ungerechtfertigt. Auf den Humbug mit "Nötigung" will ich nicht weiter eingehen.
Hab ich diese Woche jeden Tag mindestens einmal machen müssen. Auch heute.
Ich fahre aktuell täglich ganz zeitig früh auf der Autobahn. Und immer findet sich mindestens Einer, der auf der leeren Autobahn stur auf der Mitte rumgondelt.
Mich juckts jedes Mal in den Fingern, mit dem Belgischer Kreisel zu spielen. Aber erstens müsste ich dafür bremsen. Zweitens macht das mit einem Auto bestimmt weniger Spaß, als wenn man mit mehreren Autos (Kollegen) unterwegs ist. Drittens fehlt mir diese dämliche Klimpermusik dazu. Und viertens - ich bin einfach zu brav und würde mich nicht trauen. Aber der Gedanke ist ja noch erlaubt.
Siehe die anderen Abstimmungsmöglichkeiten
Nötigung ist es nicht, wenn man ihm Zeichen gibt dass er gerade eine akute Gefahr für alle darstellt, weil alle hinter ihm zwei Spuren auf einmal wechseln müssen, um rechtlich korrekt zu überholen.
Man stellt dadurch keinen Verstoß gegen die STVO dar