Was ist wenn ein Hund ein Kind gezwickt hat?

2 Antworten

Eine Familie hat einen Hund der zu fremden Personen nicht verträglich ist

Das Problem ist also bekannt, wurde aber noch nicht bearbeitet?

...der Hund war im Wohnzimmer. Die Türe haben sie von innen leicht verriegelt gehabt aber nicht komplett. 

Obwohl das Problem bekannt ist und nicht bearbeitet wird, wurden also trotzdem keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen?

Normalerweise klingelt oder klopft die Tochter wenn sie etwas will. Der Mann war zum Zeitpunkt ebenfalls im Garten. 

Es können immer wieder mal Situationen entstehen die außerplanmäßig verlaufen, auch beim Spazieren gehen, deswegen sollte man wissen wie der Hund reagieren kann und was man für Maßnahmen dagegen hat.

Heute hat die Tochter die Tür aber geöffnet (mit so viel Druck das sie sich ausgehängt hat)

Man muss die Tochter nun nicht als Schuldige darstellen. Wohlgemerkt der Hund ist es auch nicht...wenn man nicht selbst drauf kommt, kann ich gerne helfen...

Der Hund hat das Nachbarskind in den Rücken gezwickt gebissen 

Gezwickt, gebissen, getreten, angerempelt usw. Es hätte nichts davon passieren dürfen.

Die Mutter kam gleich rüber und meinte das wird Konsequenzen haben. 

Kann ich verstehen, wird es wahrscheinlich auch.

Am Rücken sah man nichts, es war nur leicht rot. Und auch die Kleidung wurde nicht beschädigt. Ich denke der Hund ist eher an ihr hochgesprungen und es war der Schock bei dem Kind.

Ja was den nun? Gezwickt gebissen, oder gar nichts? Selbst hochspringen geht eigentlich nicht, das gewöhnt man einen Hund ab. Was wäre wenn der Schock wegen dem hochspringen bei einer 90 Jahre alten Frau passiert wäre, wenn die hingefallen wäre?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Familie der anderen Familie gegenüber. 
Was bedeutet der "Angriff" für den Hund? 

Kommt drauf an, eine Schadensersatzklage ist denkbar, wie eingeräumt wurde wurde fahrlässig gehandelt (nicht verschlossene Türe, bekannte Probleme etc.) Auch wenn das Kind nun keine physischen Beschwerden hat, könnte es psychisches Leid davon tragen, Angst vor Hunden in Zukunft und Angststörungen können sich aus sowas entwickeln

Wenn der Hund nicht gebissen hat, wird er denke ich auch nicht eingeschläfert, das kann aber passieren, wenn es nicht nur "etwas rot" war, an der Stelle hast du dich widersprüchlich ausgedrückt. Vielleicht muss der Hund einen Test machen und die Halter auch.

Hoffen wir das Beste für Kind und Hund.

Silanor  05.05.2024, 07:37

Ein Hund wird in der Regel auch nicht nach dem ersten Biss direkt eingeschläfert. Bzw der Biss muss sehr fatal sein damit dies im Raum steht und der Besitzer muss dem ganzen ggf auch zustimmen. Ich denke eher es wird auf Maulkorbpflichten hinauslaufen und ne saftige Geldstrafe.

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Wenn eine Anzeige kommt, wird es sicherlich eine Überprüfung des Hundes durch das Veterinäramt geben. Wenn bekannt ist, dass der Hund mit fremden nicht verträglich ist und der dann womöglich noch die Beamten angeht ist es natürlich schlecht. Dann wird es zumindest einen Leinen und Maulkorbzwang geben.

Man muss auch nicht versuchen, die „Schuld „ auf das Kind abzuwälzen. Kinder sind nun mal auch unberechenbar. Der Halter Des Hundes ist in der Pflicht den Hund so zu sichern, dass nichts passieren kann. Vor allen Dingen, wenn er schon weiß, dass es gefährlich werden könnte. Soviel Verantwortungsbewusstsein müsste man haben.

Der Hund hat zwar offensichtlich nicht zu gebissen, sonst würde man das sehen, aber das spielt auch keine Rolle. Das Kind hat mit Sicherheit einen Schock davon getragen und manche Kinder erholen sich jahrelang nicht mehr von sowas.