Habe kürzlich bei meinem Versicherungsmakler nach einem Wechselkennzeichen gefragt und man sagte mir, dass man dies nicht empfehlen könne.
Dass man für beide Fahrzeuge die volle Steuer bezahlen muss, war mir bereits klar und ist natürlich Quatsch, weil man ja immer nur mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Dass aber auch die Versicherungen für beide Fahrzeuge den vollen Beitrag verlangen, so als ob beide gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen würden, war mir neu.
Wenn dies der Gesetzgeber schon bei der Steuer nicht berücksichtigt, dachte ich, dass es wenigstens die Versicherungen bei ihren Tarifen berücksichtigen würden, aber auch dem scheint nicht so zu sein.
Welchen Sinn macht das dann in dieser Ausgestaltung eigentlich?