Was dürfen Lehrer? - Rechte des Schülers

23 Antworten

Die Lehrer sind zwar die "höchstem im Raum, genauso wie die Arbeitgeber oder die Vorgesetzten, dürfen einem also legtime und dem Schulgeschehen zugehörige Befehle erteilen. Daher würde ich sagen 1,2,3,6 wäre gerechtfertigt, da es im direkten Kontext zum Unterrichtsgeschehen steht,während es sich bei 4 und 5 um private Angelegenheiten handelt, die laut Grundgesetz keinen Beamen etwas Angehen. 6 ist äußert umstritten, vor allem durch die steigende Zahl Muslimischer Schüler, die von ihrer Religion das Kopftuch vorgeschrieben bekommen. Ein Brief von den Eltern an die Klassen-oder Schulleitung genügt meiner Meinung nach, um den Schülern diese Ausnahme zu gewähren.

Also dann mal los:
1. Schüler haben Rechte und Pflichten. So ist die Pflicht die Schule sauber zu halten bzw einen gesunden Umgang zu haben. Das kleine Papier was einfach mal da war geht in Ordnung. Falls es immer der selbe Lehrer beim selben Schüler macht sollte man ihn Fragen, warum der Lehrer es selber nicht aufhebt. Oder der Müll, der am Boden liegt extrem stinkt etc wäre es Körperverletzung und Nötigung dich dazu zu zwingen es aufzuheben, da es die Aufgabe des Hausmeisters ist. Oder dir werden bestimmte Geräte gegeben wie ein Besen, Gummi-Handschuhe, aber dann könnte man das schon als Zwangsarbeit ansehen. Darüber kann man noch viel streiten.
2. Baut einer Mist, werden Unschuldige bestraft - Das ist ganz klar eine Kollektivstrafe. Wenn es dem Lehrer sagen will, der sowas macht, sollte man ihn zu erst fragen, ob es eine Strafe ist. Meistens kommt da ein klares Ja. Dann sollte man darauf eingehen. Die meisten, bei denen diese Frage nicht am Anfang gestellt wurde sagen, dass es ja nur der Unterrichtsstoff ist und keine Bestrafung. Kollektivstrafen sind unzulässig.
3. Wenn die entsprechende Zeit verloren gegangen ist, was aber indirekt auch eine kollektiv Strafe wär, es sei denn, alle haben den Unterricht gestört. Auch muss gewährleistet werden, dass die Schüler ihre rechtmäßige Pause bekommen. Ansonsten dürfen Lehrer 1-3 Minuten überziehen. Falls danach ein anderes Fach kommt, ist der Lehrer selber Schuld und muss es mit dem anderen klären. Bei der letzten Stunde muss der Lehrer gewährleisten, dass die Schüler ihren Bus bekommen, da es eine Verletzung der Aufsichtspflicht wäre. Ein frühers Entlassen wäre verboten. Ein püntkliches erlaubt. Ein Spätes auch verboten.
4. Wenn es die Ehre des Schülers verletzt wäre dies eine öffentliche Demütigung, was § 185 StGB ensprechen würde. Nämlich Beleidigung und dies wäre eine Straftat.
5. Sobald unterrichtsferne Gegenstände den Unterricht stören dürfen sie vom Lehrer beschlagtnahmt werden und am Ende Stunde zurückgegeben werden. Bei Wiederholungstätern müssen die Eltern das Handy abholen. Bei Lehrern müssten sie sich rein theoretisch das Handy selber abnehmen. Da es aber meistens eher zum Unterricht beträgt als zu stören, dürfen die schon in gewissen Maßen ihr Handy benutzen. Schüler auch mit de Erlaubnis des Lehrers.
6. Sicher wollen die Lehrern den Schülern Manieren bebringen. Aber man hat in Deutschland die Möglchkeit das Anzuziehen (vorrausgesetzt es verstößt gegen keine Gesetze) was man will. Das fällt unter freier Entfaltung der Persönlichkeit und steht sogar im Grundgesetz. Es sei denn die Sachen stören den Unterricht was ich bezweifle.

  1. Nach Meinung des Schulministerium NRW ja, nach meiner Meinung nein. Warum soll das der Lehrer nicht selber machen? Der ist doch nicht mehr wert als jeder andere.

  2. Nein, das ist absolut verboten. In NRW in §53 Abs.1 SchulG.

  3. Eigentlich nicht. Schüler haben anspruch auf die Pausen.

  4. Nein, Beleidigung ist nach dem StGB eine Straftat.

  5. Nein, dann können sie nach meiner Meinung ihre Dienstpflicht (Unterrichten der Schüler) nicht erfüllen.

  6. Ja, sie können darum bitten das sowas gemacht wird und das sollte man auch machen.

  1. Es liegt "Müll" auf dem Fußboden, kein Schuldiger da. Darf der Lehrer einen Schüler aus dieser Klasse "zwingen" diesen Müll gegen seinen will zu beseitigen? Antwort: Ja darf er/ sie, da es die Pflicht von den Schülern ist, ihre Klasse sauber zu halten
  2. Darf der Lehrer wenn nur eine Person den Unterricht stört die ganze Klasse dafür bestrafen? Ja, da diese Person auch für die Klasse ’’zuständig’’ ist.
  3. Darf der Lehrer den Unterricht während der Pause (20 min) fortführen? Ohne die einverständnis der Schüler. Nein, da die Schüler eine Pflicht auf ihre Pause haben.
  4. Darf der Lehrer "2-deutige" andeutungen machen, die den Schüler beleidigen? Z.B. wegen dem Aussehen eines Schülers. Der Lehrer darf einen Schüler nicht ernsthaft beleidigen. Unter Umständen kann der Lehrer auch wenn er einen richtig hart beleidigt hat von der Schule suspendiert.
  5. Dürfen Lehrer (solange nichts in der Schulordnung geregelt ist) den Schüler zwingen ihre Kopfbedeckung zB. Mütze oder eine Jacke abzunehmen/Auszuziehen? Nein, da die Schüler in Deutschland ein Recht auf die Meinungsfreiheit ist und dies auch für die Kopfbedeckung gilt.

Grundsätzlich ja, hinsichtlich dem Zwingen darf er natürlich keine Gewalt anwenden, aber er darf mit Sanktionen drohen und diese auch verhängen. Weiterhin darf ein Lehrer einen Schüler natürlich nicht beleidigen, hier sind die Grenzen aber fließend.