warum immer gdsk gebühren?

14 Antworten

Die GDSK-Gebühren muss niemand bezahlen. Ganz wichtig ist, nichts zu unterschreiben. Sobald man das Schreiben (Auftrag) der GDSK unterschrieben hat, ist es vorbei. Dann kommt man aus der Falle nicht mehr raus.

Die GDSK meldet alles, aber auch wirklich alles beim Zoll an. Dies ist unseriös und nicht nötig. Spekuliert wird auf die Gebühr von 26Euro. Eine bitte um Weiterleitung der Ware zum örtlichen Zollamt wird verweigert. Das kann man leider nicht beeinflussen, da ein Rechtstreit hierüber nicht mal begonnen hat, wenn die Ware schon lange wieder in den USA,China,Australien oder sonst wo ist.

Wer in die Falle getreten ist und bei EMS bestellt hat, sollte folgende Schritte gehen:

  • NICHT UNTERSCHREIBEN!
  • Anmeldung der Verzollung über das Internet
  • Dem Zoll in Frankfurt um Übersendung der Ware zum örtlichen Zollamt bitten. An diesem Punkt ist die GDSK schon raus.
  • Falls der Zoll sich weigert um eine schriftliche Begründung für die Weigerung bzw. für die Rücksendung der Ware in den Ursprungsort bitten.

In Zukunft bei Bestellungen aus Übersee EMS meiden.

Viele Grüße und mein Beileid.

Hatte grad den gleichen Mist am Hals , Hab bei der GDSK angerufen und gesagt das ich es selber Verzollen will . Kann ich machen auf der Internetseite vom Zoll . Hab auch beim Zoll Frankfurt angerufen und ne Mail bekommen . Kopiere ich hier mal rein :

Sehr geehrter Herr XXXXXXX

Eine Weiterleitung Ihrer Sendung an eine Binnenzollstelle ist in diesem Fall leider nicht möglich. Eine vereinfachte Weiterleitung ist nur bei Sendungen möglich, die von Postgesellschaften im Sinne der Weltpostvertrages befördert werden. Dies ist in Deutschland nur die Deutsche Post AG / DHL.

Im Folgenden habe ich weitere Informationen für Sie zusammen gestellt:

Bei der Fa. GDSK handelt es sich um ein Kurierdienstunternehmen, dass aufgrund von Verträgen u.a. mit der chinesischen Post Postsendungen aus China und einigen weiteren Ländern erhält und für die weitere Abwicklung einschließlich Verzollung zuständig ist. Dabei anfallende Zoll- und/oder Einfuhrumsatzsteuer werden direkt von diesem Unternehmen an den Zoll gezahlt. Sonstige Gebühren von der Zollbehörde fallen nicht an. Bezüglich der Gebühren, die die Firma GDSK verlangt, setzen Sie sich bitte direkt mit der Firma GDSK in Verbindung. Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und der Firma GDSK.

Für die Abwicklung der Zollförmlichkeiten können Sie die Fa. GDSK oder auch eine andere Firma beauftragen oder die Abwicklung auch selbst vornehmen. Da die Fa. GDSK als Verwahrer (Lagerunternehmen) der Sendung gesetzlich verpflichtet ist binnen 20 Tagen eine Abfertigung herbeizuführen, wird diese vermutlich -sofern keine vorherige Abfertigung erfolgt- die Sendung wieder an den Absender retournieren.

Auch bei den Sendungen der Firma GDSK besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Selbstverzollung. Sie könnten eine "Internet-Zollanmeldung" erstellen und diese an die Zollstelle senden, siehe unter www.zoll.de Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer vor der Überlassung (Freigabe) der Sendung im Regelfall vor Ort in bar zu entrichten sind. Auch dieses Verfahren sollten Sie unbedingt mit der Fa. GDSK abstimmen, da sich die Waren in deren Zolllager und damit in deren Verantwortungsbereich befinden. Die anschließende Zustellung durch GDSK sollte kein Problem sein.

Für eine Weiterleitung an Sie ohne vorherige Verzollung müssten Sie ein Versandverfahren bei der Fa. GDSK oder einer anderen Spedition beauftragen. Hierdurch dürften jedoch ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie entstehen. Eine vereinfachte Weiterleitung an eine Binnenzollstelle -wie dies für Postsendungen der Deutschen Post AG praktiziert wird-, ist nur für Sendungen im Sinne des Weltpostvertrages, die durch die Deutschen Post AG selbst befördert werden, möglich.

Unabhängig von der Art Ihrer Frage oder eines eventuell vorliegenden Problems empfehle ich die Kontaktaufnahme und die unmittelbare Klärung ihrerseits mit der Fa. GDSK. Da die Fa. GDSK für Sie tätig wird, handelt es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und der Fa. GDSK.

Eine Sendungsverfolgung ist für Sie unter folgendem Link möglich gdsk.de

Kontaktdaten GDSK: , Telefon: 06107-9069-30 oder -14 oder -20 oder -28.

Das Zollverfahren ist antragsgebunden, d.h., die Zollbehörde kann nur auf Antrag hin tätig werden.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXXXXX

Ganz Klasse ! Am Telefon sagte mir der nette Beamte das das ausfüllen der Internet-Zollanmeldung ziehmlich schwierig ist und man dann doch lieber die Hilfe de GDSK in anspruch nehmen sollte. Tja ich werd mich jetzt hinsetzten und mir das mal genauer anschauen,geht mir voll gegen den Strich mein Geld jemanden in den Rachen zu werfen nur weil hier mal wieder was so extrem erschwerd wurde das man kaum was dagegen tun kann . naja mein Händler in USA hat mir natürlich die Gebüren für die GDSK erstattet . Werde mit ihm in Kontakt treten was man in Zukunft machen kann um sowas zu vermeiden . Ist ja auch Geschäftsschädigend für jeden Ausländischen Verkäufer bzw Versender .

PS: mußte die Internetadressen leider abändern wegen Spam verdacht .


pilg777  18.10.2010, 01:41

Ich finde es toll, dass du dich dieser Herausforderung stellst. :-)

Eine Einfuhr und die Formalitäten der Zollangelegenheiten ist eine komplexe Sache für Import-Logistiker/Spezialisten. Da reicht es nicht, irgendein Formular auszufüllen.

Die GdSK ist genauso ein vom Zoll anerkannter Laden wie z.B. die DHL. Und die Aussagen der GdSK und DHL werden ernster genommen, als wenn ein Hansel sich irgendwo aufplustert. Amateure, die die Arbeit von Profis machen wollen, werden ungerne mit Wohlwollen behandelt.

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Ich habe auch Post von denen bekommen und das Formular ausgefüllt zurück geschickt das es ein Privatkauf ist,habe dort aber noch mal angerufen und gefragt was das soll und mir hat man geantwortet das ich eine Gebür von 25 Euro zahlen muss und an den Zoll noch mals ca.den gleichen Betrag die Rechnung würde dann mit dem Päckchen zu mir geschickt,das Päckchen ist heute angekommen aber ohne Rechnung weis jemand ob die Rechnung noch kommt,oder haben die sich das noch mal anders überlegt?

benutzer27,glaubst Du selber an den geistigen Dünnschiss den Du hier von Dir giebst??? Was die GDSK mit diesen Gebühren da macht ist in meinen Augen nicht nur abzocke sondern plünderung des Deutschen Volkes,ich habe die GDSK nicht beauftragt sich um meine Zollangelegeneheiten zu kümmern,wenn dann der Versender,also solle sie sich ihre Gebühren von dort holen. und für alle die,denen die GDSK mit Rechtsanwalt droht hab ich hier ein Musterschreiben :-)

Betreff :Legitimation und Legalisation zur Durchführung ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalts nach deutschem Recht

Sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskanzlei XXXXXX,

zur Annahme und Zahlung Ihrer Forderung benötige ich noch einige Auskünfte im Rechtsverkehr, ob Sie eine urkundsgemäße Rechtsanwaltszulassung nach deutschem Recht besitzen.

In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Rechtsanwaltsverein öffentlich-rechtliche und staatlich-hoheitliche Vergaberechte nach deutschem Recht besitzt, um diese Körperschaftsrechte Ihnen als Rechtsanwalt nach deutschem Recht für die Ernennung zu verleihen, aus denen Sie mehr Rechte als Pflichten ableiten. Nach Eingang dieses Schriftsatzes bitte ich die Anforderungen innerhalb von 10 Tagen zu erfüllen (§§415 II, 444 ZPO). Für dieses Körperschaftsrecht ist allerdings notwendig, daß Art. 5 der Landesverfassung von ( hier kommt das Bundesland rein ) praktiziert wird, denn die Menschenrechtsverletzung ist nicht strafbar, in Folge die Gewaltentrennung illegal organisiert.

Sollten sie als Organ dieser Rechtspflege keinen Urkundsbeweis erbringen, bitte ich Sie mich oder weiter Familienangehörige mit Mahnungen und Drohungen nicht mehr zu belästigen, da eine sittenwidrige und nichtige Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt. Sollten sie meiner bitte, nicht nachkommen bin ich gezwungen sie in Vollhaftung zunehmen. Rechtsmittelbelehrung: Es gilt deutsches Recht/Privathaftung gemäß BGB § 823/839 und VStG § 5 ( Unverjährbarkeit ), auf Grund wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht, Besatzung- und Kriegsrecht. Widerspruch kann nur bei einem ordnungsgemäßen zugelassenen, staatlichen, deutschen Gerichtshof erhoben werden.

In der Überordnung, durch das Kriegs- und Besatzungsrecht, sind zurzeit die britischen Alliierten für die Organisation der deutschen Judikative zuständig und das deutsche Volk steht durch das geltende Recht der Haager Landkriegsordnung von 1907 unter Selbstverwaltung.

Mit freundlichem Gruß


schlechtmensch  19.09.2012, 23:28

hallöchen infokrieg!

kannst du dich bitte möglichst umgehend mal bei mir bzgl deines posting bei mir melden?! rusiruIs (at) hmamail (punkt) com

vielen lieben dank und ebensolche grüsse

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ich habe heute eine Mitteilung erhalten über eine angekommene Sendung aus China. Wie schon anderweitig beschrieben verlangt GDSK die überraschende Abfertigungsgebühr von 25,59 Euro incl. Mwst.

Lt. Auskunft des Zollamtes Frankfurt Flughafen ist die Weitergabe an mein zuständiges Zollamt per T1 Formular zur anschließenden gebührenfreien Selbstverzollung(auch bei Privatpersonen) ohne weiteres möglich.

Die GDSK weigert sich dies zu tun. Man beruft sich auf eine nicht näher beschriebene und begründete "Anweisung". Ein Gespräch mit einem Vorgesetzten, der dies näher begründen kann, wird mir verweigert.

Aus dieser unseriösen Arbeitsmethodik wird offensichtlich, daß es sich um gezielte Gebührenabzocke handelt.

Wie weit dieses Verhalten rechtlich zulässig ist, ist noch zu prüfen.

Ich kann nur jedem empfehlen, eine wie auch immer geartete Abfertigung über GDSK (in diesem Fall durch EMS verursacht)zu vermeiden.