warum gleicht die verfassung (1791) nicht der menschen und bürgerrechte?

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Die "Verfassung" und die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" unterscheiden sich in der Thematik.

Die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" garantierte allen Franzosen natürliche, unveräußerliche Rechte und Freiheiten, die sie als Menschen, als Personen betrafen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die "Verfassung" zielte nicht in erster Linie auf die Freiheiten und Rechte der Personen ab, sondern vorallem auf das Funktionieren des Staates und seiner Institutionen: Exekutive (König, Minister, Verwaltung), Legislative (Nationalversammlung, Parlament) und Iurisdiktion (Gerichtshöfe). Die Verfassung beschrieb die Aufgaben dieser staatlichen Institutionen und grenzt ihre Machtbefugnisse gegeneinander ab. Eine Verfassung kann, braucht aber nicht unbedingte auch Menschen- und Bürgerrechte zu beinhalten.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung