warum gleicht die verfassung (1791) nicht der menschen und bürgerrechte?
hallo. wir schreiben morgen in geschichte ein test über die frz revolution. warum sagt man aber, dass die verfassung nicht der menschen und bürgerrechte gleicht? könnt ihr mir da bitte paar beispiele nennen?
danke im vorraus
1 Antwort
Die "Verfassung" und die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" unterscheiden sich in der Thematik.
Die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" garantierte allen Franzosen natürliche, unveräußerliche Rechte und Freiheiten, die sie als Menschen, als Personen betrafen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die "Verfassung" zielte nicht in erster Linie auf die Freiheiten und Rechte der Personen ab, sondern vorallem auf das Funktionieren des Staates und seiner Institutionen: Exekutive (König, Minister, Verwaltung), Legislative (Nationalversammlung, Parlament) und Iurisdiktion (Gerichtshöfe). Die Verfassung beschrieb die Aufgaben dieser staatlichen Institutionen und grenzt ihre Machtbefugnisse gegeneinander ab. Eine Verfassung kann, braucht aber nicht unbedingte auch Menschen- und Bürgerrechte zu beinhalten.
MfG
Arnold