Warenbetrug Ebaykleinanzeigen?

Rubezahl2000  24.01.2024, 01:33

Hast du wirklich Betrug begangen?
Also hast du wirklich Fake AirPods verkauft?

Lyanpimpyz 
Fragesteller
 24.01.2024, 12:35

Ja

3 Antworten

Hallo,

würde schnell zurück bezahlen, und um Entschuldigung bitten.

Sonst kommt es noch zur Anzeige wegen Betrugs.

Bist Vorbestraft, und das hängt dir dann dein ganzes Leben lang nach.

Dann kannst du schon mal gewisse Berufe und Jobs,

an den Nagel hängen.

Hansi

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Du solltest dich wirklich an einen Anwalt wenden - Kein Scherz!

Du möchtest wissen:

Soll ich meine Aussage einfach verweigern oder alles gestehen und der Person das Geld zurückgeben.

Das kannst du halten, wie du willst. Jetzt schnell bezahlen und auf einen Bonus bei der Strafzumessung hoffen wird nicht funktionieren.

Einem ehemaligen Nachbar ist vor rund 5 Jahren Folgendes passiert:

Der hat sich im Internet hin und wieder Bücher bei einem Restpostenhändler (terrashop) gekauft.

Irgendwann ging es um eine Rechnung über 28,- EUR. Die Bezahlung aufgeschoben, dann war kein Geld da, als Geld da war, nicht dran gedacht und usw. Mahnung ignoriert. Das ging eine ganze Weile so.

Eines Tage hatte auch er Post im Briefkasten. Anders als bei dir wurde ihm Warenkreditbetrug vorgeworfen. Der Unterschied besteht darin, ob der Beschuldigte Käufer oder Verkäufer ist.

Noch am selben Tag hat er die 28,- EUR überwiesen. Den Termin bei der Polizei hat er nicht wahrgenommen, weil er dachte die Sache wäre erledigt.

Es kam auch eine ganze Weile nicht. Dann einiges Tages klingelter total aufgelöst bei mir und hielt einen Strafbefehl über 750,- EUR in der Hand.

Der Typ war Arbeitslos und bezog Hartz IV vom Jobcenter. Ich weiß nicht mehr wie viele Tagessätze es waren, aber der Satz von Harzt IV lag glaube ich vor 5 Jahren bei 450,- EUR. Das wären 50 Tagessätze gewesen. Unfassbar

Er hat die Staatsanwaltschaft angeschrieben. Die haben ihm aufgrund seines niedrigen Einkommens einen Ratenzahlung von 20,- EUR im Monat angeboten. Das heißt gut 3 Jahre bezahlen, wegen 28,- EUR.

Und das, obwohl er bei dem Restpostenhandel bereits öfter eingekauft hat. Das bei 28,- EUR auch keine vorsätzlicher Betrug vorliegen kann, ist wohl auch klar.

Soll heißen: Kleiner Schaden - Geringes Einkommen - Bezahlung der Schulden. Das alles hat keine Rolle gespielt. Keine Vorstrafen. So kann es gehen.

Nicht die Aussage verweigern das geld zurück zahlen sonst wird es noch teurer