War das ein verbrechen?

1 Antwort

Selbst wenn es klar unerlaubt gewesen WÄRE; wäre das allenfalls ein Hausfriedensbruch und das ist kein Verbrechen.

So sehe ich keinerlei Vorsatz euch unbefugt in das Gebäude zu begeben, die Tür stand ja offen, ihr dachtet es sei offen usw. usw. Außerdem seid ihr sofort wieder gegangen als man euch aufgefordert hat.

Da kommt nichts mehr nach.