Verzug des Kaufpreises?

4 Antworten

Der Normalfall ist, dass der Notar bei Vorliegen aller zur Eigentumsumschreibung nötigen Unterlagen dem Käufer mitteilt, dass die kaufsumme fällig ist und eine Zahlungsfrist setzt (regelmäßig 14 Tage);

ist die Frist verstrichen, kann der Verkäufer zurücktreten; einer besonders gesetzten nachfrist bedarf es nicht, wenn der Zahlungstermin zeitlich bestimmt ist (zB zahlen sie bis zum..... oder innerhalb soundsoviel Tagen);

wenn keine Verzugsregelung im Notarvertrag steht, gilt die gesetzliche Regelung nach § 323 BGB

Erstmal erfolgt eine Mahnung, da man das ja notariell beurkundet hat. Somit wurden die Daten erfasst. Jetzt ist der Käufer erstmal gegenüber dem Verkäufer Schuldner. Somit muss er es zahlen, ob er es will oder nicht. Wenn dies nicht passiert, kann er sein Eigentum wieder zurück fordern, das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb muss man erstmal eine Frist setzen.

Man kann bei Zahlungsverzug auch nicht einfach so zurücktreten. Gerade dann nicht, wenn im Vertrag nichts geregelt ist.


Mal96 
Fragesteller
 08.09.2021, 16:09

Also bedarf es hier eine 14 tägige Nachfrist?

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Einfach so zurücktreten geht zu 99% nicht, da muss grundsätzlich erstmal eine Mahnung erfolgen.


Mal96 
Fragesteller
 08.09.2021, 16:11

Ich habe zum Thema Mahnung gelesen das wenn es kalendarisch festgehalten wird zum bsp im Vertrag steht Zahlung zum 01.01.2021 das dann keine Mahnung erforderlich ist. Deshalb meine Frage.

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nanfxD  08.09.2021, 16:12
@Mal96

Dann stell die Frage ordentlich …

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apt2nowhere  11.09.2021, 10:00

der Vertrag gilt erst dann als erfüllt, wenn beim Notar das Geld eingegangen ist und natürlich auch alle anderen Bedingungen erfüllt sind- jedem Verkäufer wird geraten, zuvor keinesfalls die Haus/Wohnungsschlüssel an den Käufer abzugeben - auch die Bank weiß das - zu deren Gunsten wird ja eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen, auch das erfolgt über den Notar -normalerweise wird diese Grundschuld gleich bei Abschluss des Kaufvertrages bestellt - vorübergehend wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Was ist der Grund, warum sich die Zahlung der Bank verzögert?

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