Wann verjähren Steuerschulden?

3 Antworten

Soweit ich mich an Alice Schwarzer erinnere, waren es nach ihren - medienwirksamen - Angaben 10 Jahre.

Aber schau mal hier

https://www.schuldnerberatungen.org/steuerschulden/verjaehrung/

und

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/wann-verjaehrt-eine-steuerhinterziehung-teil-1

Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung im Überblick

Konsequenzen

bei Steuerhinterziehung (Vorsatz)

bei leichtfertiger Steuerverkürzung (grobe Fahrlässigkeit)

Steuernachzahlung

für die letzten 10 Jahre

für die letzten 5 Jahre

Zinsen

Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde (§§ 235, 238 AO).

Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat werden erst berechnet 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, für das die Steuern leichtfertig verkürzt wurden (§§ 233a, 238 AO).

Sanktionen

Verfolgung als Steuerstraftat: Einleitung eines Strafverfahrens, Erlass eines Strafbefehls, gerichtliche Verurteilung:

  • zu einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 bzw. 10 Jahre) oder
  • zu einer Geldstrafe: Als Geldstrafe werden vom Gericht mindestens fünf Tagessätze festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes berücksichtigt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Nettoeinkommen (§ 40 StGB).

Verfolgung als Ordnungswidrigkeit: Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Erlass eines Bußgeldbescheids, Festsetzung

  • einer Geldbuße: Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 € (§ 378 Abs. 2 AO). Die Höhe der Geldbuße wird von der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes oder vom Gericht festgesetzt.

Steuerhinterzieher werden ins Bundeszentralregister eingetragen. Eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen taucht im Führungszeugnis auf. Sie gelten als vorbestraft (§ 32 BundeszentralregisterG).

Eine Eintragung ins Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Verjährung der Strafe

Die Verfolgung als Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit verjährt nach fünf oder zehn Jahren ab Erhalt des zu niedrigen Steuerbescheids, wenn bis dahin nicht zum Beispiel eine Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat oder angeordnet wurde oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.

Die Verfolgung als Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit verjährt nach fünf oder zehn Jahren ab Erhalt des zu niedrigen Steuerbescheids, wenn bis dahin nicht zum Beispiel eine Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat oder angeordnet wurde oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.

Wenn es sich um eine Straftat handelt und das Urteil besteht, bleibt die Forderung ein Leben lang bestehen.

Sollte es im Ablauf von 10 Jahren noch zu keinem Urteil gekommen sein, weil die Straftat noch nicht entdeckt wurde, gilt, so glaube ich, eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Auch bei nicht strafrechtlich relevanten Forderungen des Finanzamtes, gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.


Tarantel1978 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:11

Die Sache wurde meines Wissens schon verhandelt und es wurde auch eine Feiheitsstrafe ausgesprochen, welche m.W. auch verbüßt wurde. Man wurde gefragt ob man wüsste wo das Geld sei und man sagte unter Eid aus, dass man es nicht wüsste. Es drreht sich um einen 7stelligen Betrag.....

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