UPS Importgebühren für ein Geschenk?
Ich bekomme ein Geschenk (3 Musikalben) aus einem Nicht-EU Land zugeschickt. Nun habe ich eine Mail von UPS für Importgebühren erhalten für staatliche Gebühren und Zollabfertigung (und Mwst). Der Paketwert liegt bei ca 45 € (exklusive Versand). Müssten dann die Zollabfertigungen nicht wegfallen?
Kann ich da irgendwie das Geld zurück erhalten wenn ich es zahle?
3 Antworten
Versandkosten sind Bestandteil des Warenwertes. Damit liegst du >45,-
Ab 5,23€ Gesamtwert ist Einfuhrumsatzsteuer fällig..
Ob geschenkt oder bestellt interessiert nicht, die Ware hat eine Wert..
Und die Servicegebühr von UPS ist auch nicht ohne, die hat wenig mit dem Gesamtwert zu tun, da sind feste Punkte...
Einfuhrabgeben werden nach Gesamtbetrag (Ware + Porto) berechnet, also werden in deinem Fall EUST und die Bearbeitungsgebühr von UPS fällig.
Die Gebühren von UPS interessiert das nicht, die wollen für jeden gemachten Handgriff Geld! - bei den rund 8 Euros EUst kan dt du es versuchen, wohl kaum mit Erfolg..
Ist es nicht möglich eine Befreiung zu beantragen? oder wird dies Aufgrund des Portos schwierig sein? Ich hab mich hier versucht etwas einzulesen: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html