Unterschied ABE und "E-Geprüft" ~ Wie funktioniert das mit dem TÜV?

1 Antwort

Bei Leuchten mit E1 prüfzeichen braucht man nichts eintragen lassen (sofern das Teil für das Fahrzeug ist). Wenn du ein zubehörteil mit ABE kaufst und dein Model drinsteht dann brauchst du auch nichts eintragen lassen. Die ABE musst du aber bei dir führen. Die ist meist mit handbuch dabei. Wenn nicht kann man diese auch oft bei der Herstellerseite als PDF laden und dann ausdrucken. Falls nicht den Service anfragen. 


TransalpTom  23.01.2016, 20:14

Wenn du ein zubehörteil mit ABE kaufst und dein Model drinsteht dann brauchst du auch nichts eintragen lassen.

Stimmt nicht ganz, es hängt davon ab, welche auföagen der ABE erfüllt werden müssen.

Eine Änderungsabnahme kann durch eine Aufage in der ABE gefordert werden oder sich daraus ergeben, dass andere Auflagen bezüglich sich gegenseitig beeinflussender Änderungen nicht eingehalten wurden.

z.B. Du verbaust Fahrwerksfedern mit ABE, dann ist IMMER eine Auflage, dass die Bereifung serienmäßig sein muß, bei Felgen mit ABE muß die Federung serienmäßig sein, hat man nun beides geändert, ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben, auch wenn beide Umbauten jeweils für sich alleine mit ABE gefahren werden dürfen.

Also IMMER erst die ABE durchlesen und die Auflagen beachten, in ca 25% der Fälle ergibt sich auch den Auflagen eine Pflicht zur Änderungsabnahme

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