Unterlassene Hilfeleistung als Opfer?

9 Antworten

Müsste dieses frühere Opfer, auch dem Täter dann in dem Moment helfen ? 

Selbst wenn es ein Notfall i.S. des Kataloges des § 323c StGB wäre, stellte sich immer noch die Frage nach der Zumutbarkeit, die bei einem früheren Opfer durchaus fehlen könnte. Läge die nicht vor, läge auch keine Unterlassene Hilfeleistung vor.


Alexandermue95 
Fragesteller
 15.12.2019, 13:12

also ist es einem früheren Stalkingopfer nicht zumutbar, z.B. den Krankenwagen zu rufen oder erste Hilfe zu leisten, wenn der Täter z.B. blutend irgendwo liegt aufgrund eines Unfalls.

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furbo  15.12.2019, 13:16
@Alexandermue95

Die Zumutbarkeit kannst du nicht pauschalieren. In deinem Beispiel wäre ein Anruf zuzumuten. Allerdings erstreckt sich die erforderliche Hilfeleistung häufig nicht nur auf bloßes Telefonieren.

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Beantwortet das die Frage?

Die Nothilfe gilt nur wenn du auch in der Lage bist das zu tun... Aber Die Polizei müsste man rufen...

Jup. Zumindest ne Krankenwagen holen. Bei der unterlassenen Hilfeleistung ist es egal wie das Verhältnis die Personen zueinander ist.

112 anrufen und mehr nicht oder jemand anderen bitten, die 112 anzurufen, da du selbst vor ihm angst hast.