Unterhalt und zivi?

2 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten, da die Rechtsprechung sich hier nicht wirklich einig ist.

Ab 18 sind übrigens beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Hier hat sich die Rechtsprechung jedoch gewandelt. Auch ein FSJ lässt den Anspruch auf Unterhaltszahlung fortbestehen – Beispiel für diese Errungenschaft ist ein Urteil des OLG Frankfurt von 2018 (OLG Frankfurt, Beschluss v. 4.4.2018, 2 UF 135/17), worin das Gericht das FSJ als „Zeitraum der Persönlichkeitsbildung“ anzusehen begann. Förderlich für das Urteil war aber auch, dass das Beschwerde führende Kind Altenpfleger werden wollte, und es eine ähnliche Tätigkeit im Rahmen des FSJ ausüben wollte. Ähnlich entschied das OLG Hamm 2015 schon für jemanden, der einem FSJ eine Krankenschwesterausbildung folgen lassen wollte (OLG Hamm, Beschluss v. 8.1.2015, 1 WF296/14).
Teilnehmende am FSJ sollten jedoch beachten, dass die Pause zwischen dem letzten Arbeitstag der Freiwilligentätigkeit und der Aufnahme des nächsten Ausbildungsabschnitts möglichst nicht ähnlich lang gerät wie die Pause zwischen Abitur und Studium. Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.3.2012, A. 2 WF 174/11) hat diese Phase strenger bewertet als die sogenannte Erholungsphase zwischen zwölf/dreizehn Jahren Schule und einer möglicherweise wieder fünf Jahre dauernden Studientätigkeit.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-zwischen-bachelor-und-master-abitur-und-studium-206657.html

Es kommt also ein wenig darauf an, in welchem Bereich das FSJ stattfindet und ob es sich lediglich um eine Überbrückung handelt zum nächsten Ausbildungsabschnitt.

Dein Einkommen wird im übrigen auch angerechnet. Man darf davon ausgehen, dass eine Anrechnung bis auf 50 Euro stattfinden wird.

Ebenso wird das Kindergeld voll angerechnet! Ab Januar also 250 Euro.

Du solltest dich ans Jugendamt wenden, die dir bei der möglichen Höhe des Unterhaltes behilflich sind in der Berechnung.

Die Ableistung eines FSJs ist also eine Einzelfallbetrachtung und danach bestimmt sich der Anspruch.

Wenn das FSJ bei einem Volljährigen nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, so hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Anders ist es, wenn das FSJ der Vorbereitung des Studiums, etwa eines Medizinstudiums dient. Dann ist ggf. ein Restunterhaltsanspruch vorhanden. Ob die Analogie Zivildienst und FSJ allerdings tragfähig ist, kann angezweifelt werden. Denn beim Zivildienst handelte es sich um eine Pflicht. Das FSJ ist hingegen eine freiwillige Angelegenheit.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html

Jetzt meint mein vater, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da ich selbst Erhaltungsfähig bin, was ich mit 250€ bestimmt nicht bin.

Da irrt Dein Vater - denn Du hast das Recht einen "Zivildienst" ( FSJ / Bufdi ) abzuleisten und er ist währenddessen auch weiterhin unterhaltspflichtig.

https://www.vonderwehl.de/Unterhalt/Kindesunterhalt/Sammlung_Unterhalt_Volljaehrige/Unterhalt_auch_waehrend_des_FSJ_Freiwilliges_soziales_Jahr

Allerdings darf Dein Einkommen darauf anteilig angerechnet werden - in Relation zum jeweiligen Unterhalt, der ( - soweit Du bereits volljährig bist - ) von beiden Elternteilen geleistet wird.

Wende Dich ans zuständige Jugendamt oder an einen Fachanwalt für Familienrecht - letzteres als bedürftige ! Person - zu geringes Einkommen unter Zuhilfenahme eines Beratungshilfescheines :

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf