Unterhalt als volljähriges Kind geschiedener Eltern selber einfordern, wie?

6 Antworten

Pflichten der Kinder

Ab dem 18. Lebensjahr müssen Kinder den Unterhalt von ihren Eltern aktiv einfordern. Kindergeld, BAföG und andere Einkünfte des Kindes werden auf den ermittelten Bedarf angerechnet und mindern so die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Kinder, die Unterhalt von Ihren Eltern fordern, sind verpflichtet, BAföG zu beantragen und zu beziehen, auch wenn es sich dabei um ein Darlehen handelt. Um Unterhalt ab 18 einzufordern, müssen sie gegebenenfalls den Eltern Auskunft über das Einkommen des jeweils anderen Elternteils erteilen.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder/

Du schreibst:

Hallo Papa,

hiermit fordere ich dich auf mir innerhalb von 2 Wochen deine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vorzulegen, sowie den letzten Steuerbescheid. Anbei übersende ich dir die aktuelle Schulbescheinigung (meinen Ausbildungsvertrag in Kopie, meine Immatrikulationsbescheinigung).

Da ich nun 18 bin, geht der Unterhalt direkt auf mein Konto. Anbei meine Kontoverbindung.

Der Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider Elternteile. Meine Mutter hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von Summe X. Ihre Einkommensnachweise habe ich beigelegt, damit du deinen Anteil nachrechnen kannst.

Was als Einkommen gilt kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes XXX (dein zuständiges OLG) entnehmen.

Die Summe des Unterhaltes ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Sobald mir deine Unterlagen ebenfalls vorliegen, werde ich den Unterhalt errechnen und dir dann Bescheid geben, wie hoch dein Anteil ausfällt.

Solltest du noch Fragen haben, dann gib mir gerne Bescheid.

Viele Grüße

XXX

Das wäre z.B. ein Anschreiben wie man es aufsetzen könnte... Das Kindergeld wird vom Unterhaltsbedarf komplett abgezogen. Ebenso eigenes Einkommen. Wenn du in Ausbildung bist, dann wird bis auf eine Pauschale in Höhe von 100,- Euro dein Einkommen angerechnet. Studierst du, dann ist vorrangig BAföG zu beantragen. Auch Geschwister sind ggf. zu berücksichtigen. Bist du noch Schüler, unverheiratet, wohnst Zuhause und unter 21, dann gilst du als privilegiertes Kind. Heißt du stehst im Unterhaltsrang auf Platz 1.

Du kannst es dir aber auch einfach machen und zum Jugendamt gehen. Aber vergiss nicht, dass du verpflichtet bist deinem Vater deine "Bedürftigkeit" nachzuweisen durch die aktuelle Schulbescheinigung etc. Schreibe auch gleich, was du beabsichtigst nach der Schule zu machen...

Der Selbstbehalt deiner Eltern liegt bei je 1300,- Euro, kann bei privilegierten Kindern aber auf 1080,- Euro herabgestuft werden, wenn ansonsten der Mindestunterhalt nicht erreicht werden kann. Sobald einer den Unterhalt alleine stemmen kann, ist der Andere erstmal raus. Bedeutet: dein Vater hätte ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1623,- Euro und deine Mutter hat nur 1000 Euro. Dein Vater kann den Mindestunterhalt in Höhe von 323,- Euro alleine zahlen...

Er muss aber nur so viel zahlen, wie er nach seinem alleinigen Einkommen zahlen muss. Bedeutet: du hättest zwar Anspruch auf 489,- Euro, aber deine Mutter ist nicht leistungsfähig. Dein Vater muss dir nach seinem Einkommen nur 430,- Euro zahlen, so bekommst du auch nur 430,- Euro von ihm.

Bei weiteren Fragen: gerne fragen ;-).

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

Du kannst dich ans Jugendamt wenden u Beistandschaft beantragen, die machen das dann in deinem Namen. Oder einfach die Unterhaltsstelle, wenn dein Vater freiwillig zahlt, berechnen die das einfach.

Oder du nimmst dir einen teuren Anwalt.

du bist volljährig und musst nachweisen das du in schule oder ausbildung bist. dazu reichst du schulbescheinigung oder lehrvertrag oder immatrikulationsbescheinigung ein, zeugnisse, eventuelle arbeitsverträge eines nebenjobs, einkommensunterlagen deinerseits ein bei deinem vater.

du ebenfalls kannst von deinen eltern unterlagen über ihr einkommen einfordern und lässt dann von deinem anwalt deinen anspruch auf unterhalt prüfen, wenn du anspruch hast. alternativ kannst du auch das jugendamt um hilfe bitten.

Du musst nachweisen, dass du überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt hast.

D.h. ob du in schulischer oder beruflicher Ausbildung bist oder Ausbildungssuchend bist. Dazu brauchst du eine Bescheinigung der Schule, der Uni, des Arbeitsamtes oder des Ausbildungsbetriebes.

Bist du das nicht, hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt mehr von deinem Vater.