Umschulung von der Arbeitsamt nicht genehmigt

8 Antworten

Hat deine Freundin schon Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt? Wenn nicht, dann kanns sie das tun. Sollte dem Einspruch nicht statt gegeben werden, dann hat sie die Möglichkeit dagegen zu klagen. Es wird sie nichts kosten, da Klagen gegen die Arbeitsagentur für Leistungsempfänger kostenfrei sind.

das ist doch was positives... ein psychologisches gutachten wird gegeben, wenn man z.b. eine umschulung machen will weil man den alten beruf nicht mehr machen kann (was ja bei deiner freundin zutrifft). also ich wollte eine umschulung und habe deswegen einen termin für diesen test bekommen. es ist eigentkich nicht wie es sich anhört. da kommt etwas über mathematik (bruch, %, allgemein mathematik) deutsch (aufsatz schreiben) und natürlich noch ein gespräch usw. sie soll den termin war nehmen, denn da wird entschieden was sie machen kann bzw will... ohne ein psychologisches gutachten bekommt man keine umschulung gestellt!. ich hoffe das hat geholfen.-

Ob ihre Freundin ihren alten Beruf nicht mehr ausüben kann, müssen Ärtze per Gutachten bescheinigen. Das sie diesen nicht mehr ausüben will, tut wenig zur Sache. Wie schon beschrieben ist das Leben kein Wunschkonzert! Im Fall einer Erkrankung wäre auch nicht das Arbeitsamt der Kostenträger sondern der letzte Versicherungsträger ( z.B. LV Westfalen, Knappschaft etc.) Also ist das Verhalten des JC völlig verständlich! Das JC bietet nur Umschulungen wenn es keine Erfolgsaussichten auf einen Job im erlernten Beruf gibt! Ihre zukünftigen Berufswünsche sollte sie ersteinmal für sich behalten. Die werden auch niemanden interessieren! Wenn eine Erkrankung anerkannt wird, erfolgt erst eine Testung für welche Berufe Sie sich eignen würde( das Assesment). Danach hat sie vielleicht noch ein Mitspracherecht bei den für sie geeigneten und angebotenen Umschulungsmaßnahmen. Mehr nicht ! Laut Sozialgesetzbuch hat sie nach §7 ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, jedoch nicht ein Recht auf ihren Wunschberuf ! Eine Umschulung zur Kosmetikerin wird es nicht geben ! ! ! Da sie ja psychische Probleme als Umschulungsgrund angeben möchte, werden alle Berufe mit Kundenverkehr und besonderer Verantwortung gegenüber anderen Menschen ersteinmal ausgeschlossen ! Der neue Job muss mit der psychischen Erkrankung in Einklang stehen. Viel Erfolg bei dem steinigen Weg in eine leidensgerechte Beschäftigung.

Am besten einmal in einem der 15 Berufsförderungswerke in Deutschland vorbeischauen und sich richtig beraten lassen. Die helfen unter Umständen auch bei den Anträgen und geben Tipps.

Warum kann Sie denn Ihren Beruf nicht mehr ausüben? (Wollen interessiert nämlich nicht) Was hat sie denn für einen Beruf und in welchen möchte Sie Umschulen? Vielleicht liegt es ja an den Gründen oder dem ausgesuchten Beruf...

Wenn du n Beruf hast, der "gefragt ist, gibts keine Umschulung.- Was soll n Psychologe da begutachen?- Soll der Dummheit, o. Faulheit bescheinigen o. was?- Umschulungsgründe sind nur Allergien o.ä. - z.B. bei Friseuren, Bächern usw.- Bei Zerspanern (Metallbereich) gibts auch ne Allergie gegen die dort benutzten Kühlmittel.- was anders gilt zum glück nicht.- Welchen glaubhaften Grund sollte es geben, aus psychologischen Gründen in einem erlernten Beruf nicht arbeiten zu können?-