Umgangsrecht kind will nicht zum Vater ?

8 Antworten

Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat das Recht auf Umgang. Dieses Recht kann man auch einklagen und kann nur mit einem sehr guten Grund eingeschränkt werden. Die Hürden sind hoch. Da häusliche Gewalt vorlag würde ich sagen, dass man sich vermutlich erstmal auf einen begleiteten Umgang einigen sollte. Je nachdem wie dieser läuft (wird von Fachpersonal begleitet), kann der Umgang dann ausgeweitet oder begrenzt werden.

P.S. Du solltest beachten, dass das Kind auch deine Emotionen spürt. Wenn du angespannt zu dem Kindsvater gehst (wäre aus der Geschichte durchaus realistisch), dann wird das Kind auch angespannt sein und noch mehr fremdeln als sonst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Goodnight  22.12.2019, 14:55

Deine Berufserfahrung müsste dir auch sagen, dass hier ein Vater versucht seiner Ausweisung zu entgehen. Er interessiert sich erst jetzt für das Kind, seit er weiss, dass er gehen muss. Sobald er sein Ziel erreicht hat, wird er sich nicht weiter um das Kind kümmern.

Kinder sind keine Spielzeuge für gewalttätiger Männer!

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Dahika  23.12.2019, 14:01
@Juckie15

Ob das eine Tatsache ist oder eine Unterstellung wird man dann ja sehen. Aber nicht die Mutter oder der Anwalt der Mutter kann das einfach behaupten. Das muss bewiesen werden. Gott sei Dank ist das so. Gut ,behaupten kann man alles, aber solange es nicht bewiesen ist, ist es nur eine Behauptung.

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Seid ihr getrennt oder geschieden?

Wenn es kein Urteil über das Umgangsrecht des Vaters gibt, musst du dich auch an nichts halten.

Der Vater kann vor Gericht gerne das Umgangsrecht beantragen, da hat er mit seiner Vorgeschichte aber wenig Chancen. Du musst die häusliche Gewalt nur (durch Zeugen?) beweisen können. Außerdem war euer Kind bei der Trennung erst 3 Monate alt und kann sich dementsprechend gar nicht an den Vater erinnern.

Wenn tatsächlich häusliche Gewalt im Spiel war, dann würde das Jugendamt niemals einem unbegleiteten Umgangsrecht mit dem Vater zustimmen.


Dahika  22.12.2019, 13:43

Das Jugendamt hat gar nichts zu bestimmen. Das tut im Streitfalle immer nur das Familiengericht.

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Goodnight  22.12.2019, 14:39

Da könntest dich sehr irren. Das Jugendamt will immer den Kontakt zum anderen Elternteil fördern, egal wie brutal ein Täter ist oder war.

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:29

Anfang hieß es mit Begleitung und jetzt im Gericht heißt das die Begleitung zu teuer wäre und er sie einfach so bekommt

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:37
@Juckie15

Es ist kein Gegenstand das man einfach mit Gewalt weg gibt .

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:30

Getrennt seit 6 Monaten.

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Sag dem Jugendamt das. Wissen die von der häuslichen Gewalt? Ich würde mein Kind auch nicht zwingen. Wenn das Jugendamt etwas sagt, sollen sie euch begleiten, wenn die kleine ihren Vater sieht. Dann sehen sie es ja. Alleine würde ich sie sowieso nicht zu ihm hingeben

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erzieherin in der Krippe :)

Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:30

Ich werde nochmal dahin gehen

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 11:55

Ja die wissen es von der häuslichen Gewalt

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wushelse  25.12.2019, 10:21
@Juckie15

die richtete sich nicht gegen das kind und ist geschichte, somit uninteressant.

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Du brauchst einen Anwalt. Das Jugendamt ist in dieser Situation keine Hilfe.

Natürlich beantragt der Vater Umgangsrecht weil er sonst abgeschoben wird.

Du musst aber nachweisen, dass er sich bis jetzt nicht um sein Kind bemüht hat.


Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:37

Habe ich ja alles gemacht. Deswegen verstehe ich das nicht. Das man sie ihm einfach so gibt. Sie kennt ihn nicht und hat Angst vor ihm

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Goodnight  23.12.2019, 10:15
@Juckie15

Hast du und dein Anwalt keinen Kinderpsychiater oder Kinderarzt mit ins Boot geholt.

Mindestens hätte man begleiteten Umgang im Jugendamt einfordern müssen, da der Vater ja auch gewalttätig ist. Ganz abgesehen davon ist die Kleine erst 9 Monate und kennt den Vater nicht. Da ist es einfach unverantwortlich ihm das Kind allein zu überlassen.

Da können Väter 1x im Monat ihre Kinder mit anderen Eltern zusammen einen Tag lang treffen. Die Väter müssen sich anmelden und die Verpflegung für sich und das Kind bezahlen. Das tun dann die meisten Väter die das Kind nur benutzen wollen nicht.

Hast du mit dem Migrationsamt Kontakt aufgenommen? Die sollte man ebenfalls mit einbeziehen.

Da der Vater ausgewiesen werden soll, heisst es eben auch, dass er nicht in integriert ist und es einen guten Grund gibt, warum man ihn ausschaffen will.

Einmal mehr ist es leider so, dass man auf die richtigen Leute treffen muss um Hilfe zu bekommen.

Wir hatten so einen Fall in der Familie. Uns hat die Kriminalpolizei, ein Psychiater/ Traumaspezialist und das Migrationsamt geholfen. Sie alle haben den Anwalt beraten. Der hat nämlich schlicht nicht gewusst, wie man mit dieser Gefährdung des Kindes umgeht und welche gesetzlichen Möglichkeiten man hat.

Schon traurig, dass Anwälte von allein das nicht wissen oder den Aufwand scheuen.

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 11:52
@Goodnight

Ja. Mein anwalt hat gesagt das eine Begleitperson mit einbezogen wird. Der Richter meinte das braucht man nicht. Da es in seinen Augen überflüssig ist. Da in den letzten 6 Monaten nichts passiert ist. Also kein weiterer Übergriff. Er bekommt sie einfach so jeden Samstag für 2 std. Und ich muss ich eine Tasche vorbereiten mit Milch Pampers co. Sagte der Richter zu mir . Wo ist hier die Gerechtigkeit. Er hat vor kurzem ein Job gefunden und die Verpflegung braucht er nicht zahlen da ich ihn das zur Verfügung stellen muss. 😞

Ich werde zum Jugendamt hingehen und unterhalt fordern. Da man es im Gericht nicht erwähnt hat. Er kommt und bekommt alles kostenlos oder was. 🤯

Was kann ich tun ist. Der Richter sagte es. Mein anwalt sagte es ist gesetz das er die Tochter sehen darf.

Ich bin einfach schockiert

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Goodnight  23.12.2019, 12:05
@Juckie15

Er darf die Tochter schon sehen, aber unbegleitet hätte man nicht zwingend akzeptieren müssen. Vor allem nicht, wenn das Baby den Vater gar nicht kennt.

Dass du die Nahrung für das Baby mit geben musst ist klar.

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 23:45
@Goodnight

Ja jetzt schon. Begleitet wäre ja noch ok . Unbegleitet macht mir Sorgen

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wushelse  25.12.2019, 10:24
@Juckie15

dann hast du dich punktgenau an diesen rechtsspruch zu halten, da es dir ansonsten negativ ausgelegt wird. du hättest dir das gerichtsverfahren ersparen können, wenn du mit dem vater etwas gemeinsam vereinbart hättest. so musste er erst klagen. das du ihm kleidung, pflegeprodukte und die milch zur verfügung stellst ist selbstverständlich. ist das kind irgendwann weg davon und nimmt nur noch feste nahrung zu sich, dann besorgt kv die nahrung von seinem eigenen geld. läuft doch gut, verstehe deinen schock überhaupt nicht.

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wushelse  25.12.2019, 10:21

er hat gsr und wird nicht abgeschoben. er hat umgangsrecht und das setzt er gerade durch. es liegt kein grund für eine abschiebung vor.

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wushelse  25.12.2019, 10:26
@Goodnight

dann fange mal an die frage zu lesen. hätte die km gleich mit eingebracht, dass es bereits einen gerichtsbeschluss zum umgang gibt, wäre die diskussion überflüssig. das jugendamt sagt ihr nix anderes: der beschluss ist umzusetzen: tasche übergeben, kinderwagen geben, kind in die hand drücken und umdrehen und gehen. das ist alles was zu tun ist.

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Juckie15 
Fragesteller
 24.01.2020, 23:14
@wushelse

Beim Jugendamt haben sie gesagt das der Beschluss nicht mehr wichtig ist . Da der Richter ein Fehler gemacht hat. Jetzt läuft alles beim Jugendamt. Und es wird begleitet. Der KV hat zugegeben das er mit dem Kind nicht umgehen kann . Da es keine Luft mehr bekommt vor lauten schreien . Und er hatte es nicht mal 2min und war agressiv

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wushelse  25.01.2020, 10:19
@Juckie15

ich wußte garnicht das das jugendamt neuerdings beschlüsse des gerichtes aufhebt. der mitarbeiter des jugendamtes möchte seinen job nicht gerne behalten und erzählt dir daher schwachsinn. selbstverständlich hat der beschluss weiter bestand und kann durch den vater jederzeit gegen dich durchgesetzt werden. dein verhalten kann dich in kürzester zeit das sorgerecht kosten. er hat das recht auf umgang mit seinem kind ohne dich und darauf kann und sollte er lt beschluss auch bestehen. was anderes sagt dir das jugenamt auch nicht.

die haben kein recht beschlüsse auszuhebeln, sie haben keine befugnisse irgendwelche sachen für den umgang des vaters anzuordnen, sie können nur beraten. das kind schreit weil es deine aggressiviät spürt und deine antipathie. gib ihm das kind und geh. nach dem umgang bekommst du es wieder und gehst zurück in deine wohnung. alles dazwischen geht dich nichts an.

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Der Vater hat Umgangsrecht. Allerdings wird ihm kein Familienrichter bei so einem kleinen Kind, das auch gerade fremdelt und zu dem er keinen Kontakt hatte, gleich freien Umgang gewähren. Das wäre auch Blödsinn. Aber begleiteten Umgang darf er natürlich haben. Das ist auch sinnvoll, denn das Kind soll ihn ja kennenlernen, damit der Umgang später, wenn es älter ist, intensiviert werden kann.


Goodnight  22.12.2019, 14:51

Achtung, der Vater soll abgeschoben werden. Er versucht jetzt sein Kind, das ihn nicht interessiert, um bleiben zu können.

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Dahika  22.12.2019, 14:53
@Goodnight

Trotzallem ist das erst mal eine Unterstellung. Und er hat nun mal das Recht, sein Kind kennenzulernen.

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Goodnight  22.12.2019, 17:04
@Dahika

Hat er nicht, wenn er sich den Aufenthalt ergaunern will. Keine Fürsorge für das Kind keinen Aufenthalt. Dient nicht dem Kindeswohl!

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Dahika  23.12.2019, 13:58
@Goodnight

Das muss man ihm erst mal BEWEISEN. Bis dahin ist es eine Unterstellung. Auf jedenfall aber entscheidet das nicht die Mutter und auch nicht das Jugendamt. sondern nur das Familiengericht.

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Goodnight  23.12.2019, 16:45
@Dahika

Sorry DAHIKA, ein Vater der sich nicht kümmert bis die Ausweisung ansteht ist keine Unterstellung sondern einfach nur Fakt.

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Juckie15 
Fragesteller
 23.12.2019, 01:38

Hat man leider. Einfach so als Gegenstand egal ob das kind will oder nicht

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