Übernachtung von WG Fremden in der WG, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe auch eine Wohnung mit der Genehmigung diese als WG unterzuvermieten. Also grundsätzlich darf man Leute bei sich übernachten lassen, bis zu 6 Wochen. Wenn die Freundin deines Untermieters regelmäßig bei euch übernachtet solltest du das in den Nebenkosten berücksichtigen damit du keinen Schock bekommst wenn die Jahresabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird. Im Bezug aufs putzen solltet ihr einen Plan erstellen wer was macht mit wöchentlichen Wechsel.


Ramoni1978 
Fragesteller
 27.02.2016, 12:26

Wenn die Freundin deines Untermieters regelmäßig bei euch übernachtet solltest du das in den Nebenkosten berücksichtigen damit du keinen Schock bekommst wenn die Jahresabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird.


Das ist auch ein Punkt! 
0

Mehrkosten sind doch höchstens Wasser. Heizen müsst ihr ja sowieso und Strom wird sie ja auch nicht mehr verbrauchen.

Wenn die ab und an bei ihrem Freund übernachtet, kann das doch nicht so ein Problem darstellen. Die wohnt ja nicht da und Besuch empfangen darf jeder, auch ohne dich vorab zu fragen.

Warum soll dir ein Besuch die Wohnung kosten? Verheizt die den Parkettboden oder so? 

Zum Thema putzen, habt ihr keinen Putzplan oder wie ist das geregelt?


Ramoni1978 
Fragesteller
 27.02.2016, 12:23

Das Problem Mehrkosten ist nicht nur Wasser und Strom, die NK hat der Vermieter für 2 Personen berechnet, wenn eine 3te Person auch da wohnen würde, dann musste ich mehr an NK zahlen. 

Stimmt, die wohnt nicht da, aber könnte einziehen...und dann habe ich ein Problem...weil ich dann 3 (2+1) Personen in der Wohnung hätte. 

0
Ramoni1978 
Fragesteller
 27.02.2016, 12:30
@vogerlsalat

Wie ich in der Frage geschrieben habe, der Mitbewohner wohnt seit nur 3 Wochen bei mir und ich kenne im noch nicht, als er sie sich bei mir vorgestellt hatte, hatte von sich selbst angegeben, dass er keine Partnerin hat, ohne dass ich ihm direkt nachgefragt hatte.
Was er vor hat weiß ich noch nicht, aber mir erschreckt der Gedanke, dass irgendwann wir zu dritt in der Wohnung sein werden und das laut Hauptmietvertrag unzulässig ist. 

0
vogerlsalat  27.02.2016, 12:48
@Ramoni1978

Dann warte doch mal ab. Besuch kannst du ihm nicht verbieten, eine dauerhafte Mitbewohnerin schon.

0

Naja, wenn die Freundin von ihm miteinziehen will, dann muss sie auch miete zahlen. zumindest einen anteil an den nebenkosten. wenn du darauf aber keinen bock hats, dann schmeiß ihn raus.