Übernachtung von WG Fremden in der WG, was tun?
Hallo Zusammen,
ich habe vor 3 Jahren eine WG gegründet, ich bin der Hauptmieter, mein Vermieter lässt die Untervermietung zu, wobei er mich beim jeden Wechsel, um eine Untermiete Genehmigung bittet, d.h. wenn ein/-e neuen/-e Mitbewohner/-in einzieht, muss ich beim Vermieter meinen neuen/-e Mitbewohner/-in anmelden. In der Untermiete Genehmigung steht, dass ich auch für Besucher meines/-er Mitbewohner/-in verantwortlich bin. Ich weise immer den/die Bewerber/-in bei der Besichtigung drauf hin und habe ich im Mietvertrag sowie auch in den WG Regeln, dem Untermieter/-in drauf hingewiesen. Außerdem ich darf nicht mehr als eine Person das Zimmer vermieten. Aus diesem Grund bitte ich immer den/die Untermieter/-in, den Besuch rechtzeitig zu melden und mit mir sich auch abzusprechen.
Situation:
Mein neuen Untermieter will nachdem er seit 3 Wochen bei mir wohnt, dass seine Partnerin in der WG übernachtet. Ich habe die Anfrage begründet abgelehnt. Nach einem ersten Absprache haben wir alles aufs Eis gelegt und uns etwa mehr Zeit gegeben, um uns besser kennen zu lernen. Nun...die Situation belastet und beeinträchtigt das WG Leben, so dass öfter zu Diskussion und Streitigkeiten kommt.
Probleme:
Für mich als Vermieter stellen sie sich folgenden Problematiken bei Übernachtung von WG Fremden/Besucher dar:
1) Kosten: Die Übernachtung bzw. Aufenthalt in der WG von einer zusätzliche Person, bedeutet Mehrkosten, weil alle Verträge auf meinen Name laufen: Spricht Wasser, Heizung, Gas, Nebenkosten....
2) Vermieter: Der Vermieter will grundsätzlich nicht, dass ich mehr als eine Person (plus Ich) in der Wohnung lebt, ist dies der Fall, muss ich diese als Familienangehöriger anmelden, also z.B. als Kind.
3) Verantwortung: Ich als Hauptmieter der WG trage die Verantwortung auch für die Besucher meines/-er Mitbewohnerin/-er vor dem Vermieter und im schlimmsten Fall könnte mir auch die Wohnung kosten.
4) Reinigung der Wohnung: Wenn ich ehrlich bin, ich habe keine Lust die Putz Fee der WG zu sein.
Die Frage
Die Frage ist, wie soll ich mich nun verhalten, was ist zulässig und was nicht und ob ich als Vermieter das Recht zu entscheiden habe, wer in der Wohnung rein kommt.
Vielen Dank!
3 Antworten
Ich habe auch eine Wohnung mit der Genehmigung diese als WG unterzuvermieten. Also grundsätzlich darf man Leute bei sich übernachten lassen, bis zu 6 Wochen. Wenn die Freundin deines Untermieters regelmäßig bei euch übernachtet solltest du das in den Nebenkosten berücksichtigen damit du keinen Schock bekommst wenn die Jahresabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird. Im Bezug aufs putzen solltet ihr einen Plan erstellen wer was macht mit wöchentlichen Wechsel.
Wenn die Freundin deines Untermieters regelmäßig bei euch übernachtet solltest du das in den Nebenkosten berücksichtigen damit du keinen Schock bekommst wenn die Jahresabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird.
Das ist auch ein Punkt!
Mehrkosten sind doch höchstens Wasser. Heizen müsst ihr ja sowieso und Strom wird sie ja auch nicht mehr verbrauchen.
Wenn die ab und an bei ihrem Freund übernachtet, kann das doch nicht so ein Problem darstellen. Die wohnt ja nicht da und Besuch empfangen darf jeder, auch ohne dich vorab zu fragen.
Warum soll dir ein Besuch die Wohnung kosten? Verheizt die den Parkettboden oder so?
Zum Thema putzen, habt ihr keinen Putzplan oder wie ist das geregelt?
Geht es um dauerhaft wohnen oder um ab und an mal übernachten?
Wie ich in der Frage geschrieben habe, der Mitbewohner wohnt seit nur 3 Wochen bei mir und ich kenne im noch nicht, als er sie sich bei mir vorgestellt hatte, hatte von sich selbst angegeben, dass er keine Partnerin hat, ohne dass ich ihm direkt nachgefragt hatte.
Was er vor hat weiß ich noch nicht, aber mir erschreckt der Gedanke, dass irgendwann wir zu dritt in der Wohnung sein werden und das laut Hauptmietvertrag unzulässig ist.
Dann warte doch mal ab. Besuch kannst du ihm nicht verbieten, eine dauerhafte Mitbewohnerin schon.
Naja, wenn die Freundin von ihm miteinziehen will, dann muss sie auch miete zahlen. zumindest einen anteil an den nebenkosten. wenn du darauf aber keinen bock hats, dann schmeiß ihn raus.
Das Problem Mehrkosten ist nicht nur Wasser und Strom, die NK hat der Vermieter für 2 Personen berechnet, wenn eine 3te Person auch da wohnen würde, dann musste ich mehr an NK zahlen.
Stimmt, die wohnt nicht da, aber könnte einziehen...und dann habe ich ein Problem...weil ich dann 3 (2+1) Personen in der Wohnung hätte.