Trennung während Elternzeit, Mieter möchte mir aufgrund jetziger Sozialhilfe kündigen, geht das?

2 Antworten

Nein! Das ist nicht Rechtens; das kann er zwar versuchen aber nicht erfolgreich tun. Ihn geht weder etwas an, woher und wie lange Du Deine Gelder beziehst; noch interessiert sich seine Bank, woher das Geld kommt, womit der Vermieter seine monatlichen Raten für sein Haus bezahlt. Hauptsache, Du zahlst Deine Miete pünktlich.

Ich weiss ja nicht, ob Du Rechtsschutz- versichert bist. Aber selbst, wenn nicht, kannst Du Versuchen seinerseits, Dich auf die Straße zu setzen, gelassen entgegen sehen.

Schickt er eine ordentliche Kündigung, dann widersprichst Du dieser. D.h. Du schreibst ihm : " Hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Kündigung meiner bei ihnen angemieteten Wohnung [dann folgt Adresse, Hausnummer, Stockwerk], welcher ich auf diesem Wege fristgerecht widerspreche. Das ist schon alles. Kein Jammern, kein Klagen, nichts mehr. Das Ganze schickst Du an ihn per Einschreiben mit Rückschein, damit Du einen Beweis in der Hand hast, dass ihn Dein Widerspruch rechtzeitig erreicht hat.

Wenn er Dich dann immernoch 'raushaben will, ist er gezwungen, zu klagen. Und das kann dauern! Davon abgesehen, ist es ohnehin nicht einfach, eine Frau mit Kind auf die Straße zu setzen.

Also, lass ihn klagen, denn das bedeutet, dass er alle Kostenvorschuesse für die Klage aufbringen und darüber hinaus auch seinen Anwalt bezahlen muss.

Den Prozess, der dann irgendwann mal stattfindet, verliert er Haushoch. Dem Gericht braucht er mit dem daemlichen Argument, dass er sein Haus abzahlen müsse, gar nicht erst zu kommen.

Sieh Du nur zu, dass Du während all der Zeit Deine Miete regelmäßig und pünktlich zahlst und Stelle sicher, dass Du die Belege aufbewahrst, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Genieße die Zeit mit Deinem Kind und lass Dir wegen Deines Vermieters keine grauen Haare wachsen!

Toi, toi, toi!

*** Falls er das via mündlicher Kündigung versuchen sollte, lass Dich nicht darauf ein, sondern besteh auf einer schriftlichen!


Marilena22 
Fragesteller
 22.02.2022, 07:43

Diese Antwort gibt mir gerade so viel Hoffnung. Wirklich vielen Dank. Ich probiere alles was ich kann!!

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DerCaveman  22.02.2022, 08:00
@Marilena22

Leider ist die Antwort voellig falsch.

Wie sich inzwischen herauskristallisiert hat, bis du ja gar nicht Mieterin, sondern lediglich Teil der aus dir und deinem Ex bestehenden Mietergemeinschaft (einer GbR).

Somit kann der Mietvertrag auch nur insgesamt gekuendigt werden. Dein Mitmieter hat dir gegenueber aber einen Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung. Danach endet dann der gemeinsame Mietvertrag und der Vermieter kann neu vermieten, an wen er will. Er braucht nicht an dich zu vermieten und hat ja auch schon gesagt, dass er das nicht tun wird.

Die einzige Moeglichkeit waere, dass dein Ex weiter mit im Mietvertrag bleibt. Er kann ja ausziehen und dennoch weiter mit dir zusammen die Mietergemeinschaft bilden. Das haette dann aber zur Folge, dass er weiterhin im vollen Umfang gegenueber dem Vermieter haftet. Das wird er wohl nicht wollen.

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Sterntaler927  22.02.2022, 08:42
@Marilena22

Immer gerne! Alles was Du kannst, musst Du gar nicht probieren. Es genügt, wenn Du dem Leitfaden, welchen ich Dir gegeben habe, folgst; dann kann Dir keiner was. - Aber ich habe noch was vergessen: die Widerspruchsfrist. Sie beträgt zwei Monate - so lange würde ich aber nicht mit dem Widerspruch warten. Der Link, welchen ich Dir einstelle, enthält noch andere gute Tipps, z.B. die Inanspruchnahme der Härtefall-Regel.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/widerspruch

Und lass Dich nicht verrückt machen; auch wenn Dein Ex alleiniger Mieter gewesen sein sollte, ist dies kein Grund, Dich mit Deinem Baby auf die Straße zu setzen.

Abgesehen davon, warte erst einmal ab, ob er Dir "einfach so" kündigt oder einen Grund nennt. Mit dem Widerspruch verfaehrst Du dann, wie besprochen.

Ausserdem musst Du auch in Deiner Situation auf keinen Anwalt verzichten. Ich habe gerade mal nachgesehen: es gibt sie noch in Deutschland, die Prozesskostenhilfe. Hier erfährst Du alles darüber; Voraussetzungen und alles Drum und Dran ist da detailliert beschrieben.

Wenn Du Dort einen Anwalt suchst, ihm Deine Situation vortraegst, wird er die Prozesskostenhilfe für Dich beantragen, [früher nannte sich das Armenrecht].denn dass Deinem Fall Aussicht auf Erfolg beschieden ist, daran besteht gar kein Zweifel. - Wohnraum-Kündigung aus Willkür oder weil der Vermieter einfach nur daemlich ist [und dass er daemlich ist, hat er bereits bewiesen, als er Dir seinen Grund für die Kündigung nannte] läuft nicht. Noch ist Deutschland nicht völlig zum Bananenstaat mutiert. Es gibt schon noch ein Recht, welches Dich schützt:

https://www.mietrecht.de/prozesskostenhilfe-fuer-mieter-uebernahme-von-gerichtskosten/

Mit dieser Info brauchst Du also Deine Hoffnung nicht allein auf mein Posting begründen. Und einen Anwalt für Mietrecht in Deiner Stadt zu finden, sollte kein Problem sein.

Also nochmal: lass Dich nicht und von niemandem verrückt machen und bewahre die Ruhe. Dein Kind braucht eine ausgeglichene, ruhige Mutter; kein nervliches Wrack.

Halt die Ohren steif!

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DerCaveman  22.02.2022, 09:13
@Sterntaler927

Du ignorierst bei deinen Ausfuehrungen weiterhin hartnaeckig, dass die FS gar nicht Mieterin ist, sondern Teil der Mietergemeinschaft (einer GbR). Darauf aufbauend entwickelst du ein Szenario, in dem ihr der Vermieter kuendigen will. Das will er aber gar nicht und kann es auch nicht. Kuendigen kann er - wenn die Voraussetzungen fuer eine Kuendigung erfuellt sind, lediglich der Mietergemeinschaft insgesamt.

Hier geht es aber gar nicht um eine vermieterseitige Kuendigung, sondern um die Aufloesung der GbR und eine Kuendigung durch die aus der FS und deren Ex bestehenden Mietergemeinschaft. Hierzu braucht der Mitmieter die Zustimmung der FS. Ohne die kann er gar nicht kuendigen.

Das Problem ist halt nur, dass die FS zur Zustimmung verpflichtet ist. Verweigert sie ihre Zustimmung dennoch, wird der Ex diese vermutlich einklagen und das dann folgende Urteil wird die Zustimmung der FS zur gemeinsamen Kuendigung ersetzen. Weiterhin wird sie saemtliche Kosten des Verfahrens tragen und dem Ex den Schaden ersetzen muessen, der diesem durch die unberechtigte Zustimmungsverweigerung entstanden ist.

Eine Kuendigung, der sie widersprechen koennte, wird es hier nicht geben!

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Sterntaler927  22.02.2022, 09:45
@DerCaveman

Ich habe weder etwas ignoriert und die Kündigung, welche es nach Deiner Ansicht nicht geben wird, wurde durch den Vermieter bereits avisiert. - Es geht hier um Menschen; und es geht darüber hinaus um Zivilrecht, nicht um einen Paragraphen aus dem Strafrecht, nach welchem die FS bestraft werden müsste. Dafür bestraft, dass sie vom Vater des Kindes verlassen würde oder wie hat Du Dir das gedacht? Ach, ich will's gar nicht wissen, denn es ist einfach nur absurd!

Aber wie auch immer, ich sehe keinen Grund, mit Dir deswegen nun eine endlose Argumentation zu führen.

Wenn die FS, wie ich ihr empfohlen habe, einen Anwalt in Anspruch nimmt, ist die sicher, wir in Abrahams Schoss.

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DerCaveman  22.02.2022, 09:57
@Sterntaler927
... die Kündigung, welche es nach Deiner Ansicht nicht geben wird, wurde durch den Vermieter bereits avisiert.

Auch wenn in der Frage die Rede von einer Kuendigung ist, geht aus dem Text doch ganz klar hervor, dass hier keine vermieterseitige Kuendigung avisiert wurde, sondern der Vermieter erklaert hat, mit der FS keinen Mietvertrag schliessen zu wollen. Mit einer vermieterseitigen Kuendigung hat das ueberhaupt nichts zu tun.

... es geht darüber hinaus um Zivilrecht, nicht um einen Paragraphen aus dem Strafrecht

Von Strafrecht war bislang ueberhaupt nicht die Rede. Ich weiss auch nicht, warum du jetzt ploetzlich mit Dtrafrecht argumentierst. Niemand soll hier strafrechtlich belangt werden.

Wenn die FS, wie ich ihr empfohlen habe, einen Anwalt in Anspruch nimmt, ist die sicher, wir in Abrahams Schoss.

Der Anwalt wird ihr genau das erklaeren, was ich hier auch schon erklaert habe. Im Unterschied zu mir allerdings nicht kostenlos.

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Marilena22 
Fragesteller
 22.02.2022, 11:36
@DerCaveman

Ich bin jetzt im Mieterbund und habe heute schon ein telefonisches Gespräch mit dem Anwalt, dann weiß ich mehr und gehe vor… ich denke auch so einfach ist das nicht. Schließlich bin ich auch Mieterin und wenn ich nicht kündigen möchte und er keinen ausführlichen Grund dazu hat, warum sollte er mich dann mit Baby rausschmeißen..naja mal schauen was bei raus kommt. Ich danke trotzdem für die Hilfe und Unterstützung 😌

ich bewahre dir Ruhe das wichtigste ist mein kleiner

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Sterntaler927  22.02.2022, 12:18
@Marilena22

Im Mieterbund zu sein, ist schonmal ein Plus. Die stellen auch Anwälte. Viel Glück wünsche ich Dir und wenn Du magst, lass doch mal hören, was Du erreicht hast.

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Du wohnst zur Untermiete? Da gibt es kaum Schutz gegen Kündigung. Der Hauptmieter kann dich zwar mit dem Kind nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen aber ich fürchte, wenn er dir eine Frist von drei Monaten setzt kann der Hauptmieter dich im Anschluss aus der Wohnnung räumen lassen


Marilena22 
Fragesteller
 22.02.2022, 07:42

Nein wir stehen zu 2 im Mietvertrag.

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stealthuser  22.02.2022, 07:53
@Marilena22

Dann kann der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn das passiert ist, dann ist das Mietverhältnis beendet.

Aber ich glaube, ich weiß jetzt was passiert ist:

Du hast wahrscheinlich vor der gemeinsamen Kündigung mit deinem Vermieter gesprochen und er hat dir einen neuen Mietvertrag im Anschluss versprochen - nun macht er einen Rückzieher.

Das wäre jetzt blöd und ich hätte jetzt keinen vernünftigen Rat anzubieten, außer eine andere Wohnung zu suchen und wenn Du nichts findest es auf eine Zwangsräumung ankommen zu lassen.

Die Zwangsräumung verpflichtet die Gemeinde in der die Zwangsräumung stattfindet, euch irgendwo unterzubringen.

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