Strom abgestellt was tun?
Hallo Leute ✌️,
Folgendes problem... Meine Freundin und ich sind am 15.03 umgezogen und haben uns nach 4 Wochen noch keinen Stromanbieter rausgesucht. Nun wurde uns nach 4 Wochen der Strom abgestellt, was jedoch komplett rechtswidrig ist, da man nach dem Einzugsdatum 6 Wochen Zeit hat einen Stromanbieter zu finden. Nun wurde uns am morgen der Strom abgestellt mit der Begründung, dass die Vormieter oft den Strom nicht bezahlt haben und wir müssen quasi darunter leiden. Nun können wir weder duschen, noch aufs Klo, noch iwie essen machen.
Die Lebensmittel werden schlecht im kühlschrank und alles .... Sprich kommen massiv kosten auf uns zu weil wir uns draußen ernähren müssen und und und.... Nun die Frage. Wenn die beim Stromanbieter die 6 Wochen nicht eingehalten haben müssen die uns die entstehenden Kosten doch zurückzahlen oder wie sieht es da rechtlich aus ?
7 Antworten
Du könntest bei Verivox einen geeigneten Stromversorger finden. Einzugsdatum so schnell wie möglich. Zählernummer, Adresse, Bankverbindung angeben.
Den Rest regelt dann dein neuer Stromversorger.
Noch etwas zum besseren Rechtsverständnis:
Da Ihr noch keinen Vertrag mit einem Stromversorger habt, verstößt der bisherige Stromversorger auch nicht gegen irgendwelche Gesetze. Wenn nun das Essen im Kühlschrank verdirbt, dann ist das euer Problem. Wenn Ihr euch Essen unterwegs kaufen müsst, weil der neue Stromversorger den Strom noch nicht freigeschaltet hat und der alte Stromversorger den Strom abgeschaltet hat, ist das auch euer Problem.
Den bisherigen bzw. zukünftig Stromversorger kannst du jedoch nicht haftbar machen. Außerdem kann ja der Stromversorger nichts dafür, dass ihr euch nicht rechtzeitig um einen Stromversorgungsvertrag gekümmert habt.
Üblicherweise taktiert man so, dass der Strom bereits am Tage des Einzugs in der Wohnung vorhanden ist, man weiß ja schließlich im Voraus, wann man einzieht. Hättest du dich 4 bis 6 Wochen vor dem Einzug um einen Stromversorger gekümmert, hättet ihr schon längst Strom in der Wohnung.
Und "rechtswidrig" wäre es, wenn man Strom nutzt ohne dafür zu bezahlen. Dann hat nämlich der Stromversorger alles Recht der Welt und darf, bzw. muss abschalten, damit die Kosten auf denen er sitzenbleiben würde, nicht unnötig ansteigen.
Gegen welche Gesetze denn? Wenn jemand fremden Strom vom Vormieter nutz, weil die Stadtwerke den Anschluss noch nicht abgestellt haben, dann begeht derjenige einen Betrug. Fällt den Stadtwerken auf, dass Strom in einer Wohnung verbraucht wird wo eigentlich niemand wohnt, dürfen sie die Zufuhr abschalten und zwar ohne Ankündigung.
§ 36 Energiegrundversorgungsgesetz
Hier noch einige Infos zur Grundversorgung:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html
Es ist kein fremder Strom sobald ich umgezogen bin, alle Angaben gemeldet habe und keinen eigenen Tarif oder Anbieter wähle, falle ich automatisch in den Tarif der Grundversorgung, für den ich natürlich auch bezahlen muss.
Betrug ist das natürlich nicht!
Auch Grundversorger dürfen den Stromsperren, wenn der Verdacht der illegalen Stromentnahme besteht, oder Erkenntnisse aus dem Verhalten des Kunden auf ein mangelndes Zahlungsverhalten hindeuten. Vielleicht hat eine Bonitätsprüfung ergeben, dass der Kunde in der Vergangenheit öfter mal Zahlungsschwierigkeiten hatte. Das kann auch zur Stromsperre führen.
Du spekulierst hier einfach nur wild rum, um deine falsche Annahme irgendwie zu retten. Im Normalfall wird kein Strom abgeklemmt, kurz nach einem Umzug. Dem netzanbieter liegen gar nicht genügend Beweise oder Argumente vor um dies durchzuführen.
Auch hier könnte ich mir gut vorstellen, dass der Netzanbieter hier rechtlich belangt werden kann, weil der Fragensteller hier nichts falsch gemacht hat. Jedenfalls ist aus dem Text nichts erkennbar.
Da wir den Einzelfall nicht bis ins letzte Detail kennen, können wir hier nur herumspekulieren. Schade das sich der FS nicht noch mal gemeldet hat und uns sagen kann, wie die Sache sich nun entwickelt hat. Aber im Normalfall ist der Strom in einer leerstehenden, nicht bewohnten Wohnung, abgeklemmt. Das macht man, damit nicht jemand der Nachbarn sich mit einem Verlängerungskabel Strom aus der Nachbarwohnung klauen kann und dadurch für den Grundversorger Kosten entstehen, auf welchen er sitzenbleiben würde. Von daher hat wohl auch der Grundversorger alles richtig gemacht. Aber den Grundversorger nun in Regress nehmen zu wollen, weil bedingt durch die Abschaltung des Stromes, die Lebensmittel im Kühlschrank verdorben sind, wird wohl nicht gelingen und kostet nur unnötig Geld. Woher weiß eigentlich der Stromversorger ob und wer in der Wohnung wohnt? Der FS hat doch angeblich mit dem Grundversorger telefonisch Kontakt gehabt.
Du kannst unter Verweis auf den neuen Mietvertrag eine sofortige und kostenlose Freischaltung vom Netzbetreiber verlangen.
Es wäre natürlich einfacher gewesen, wenn ihr bereits vorher einen Anbieter gebucht hättet, dann wäre es überhaupt nicht soweit gekommen. Schließlich handelt es sich letztendlich um eine Verwechslung. Dem Netzbetreiber war deshalb (noch) nicht bekannt, dass eine Neuvermietung stattgefunden hat.
Aber nur, wenn der FS einen Vertrag beim Netzbetreiber unterschreibt. Sonst hat der FS nämlich keinerlei Ansprüche.
Nicht korrekt, das gibt die Bundesnetzagentur anders vor, siehe deren Internetseite.
Wenn der Netzbetreiber sich querstellt, Beschwerde auch dorthin.
In gewisser Weise hast Du schon Recht, eine vorübergehende Grundversorgung wird sich wahrscheinlich nicht (mehr) vermeiden lassen.
Wo steht geschrieben, dass man unter Verweis auf den neuen Mietvertrag eine sofortige kostenlose Aufhebung der Sperre verlangen kann? Hinweis_Sperre_WasTun.pdf (bundesnetzagentur.de)
Wenn sich der FS bei seinem Netzbetreiber meldet und glaubhaft macht, dass er nun in der Wohnung wohnt, wird doch die Sperre eh kostenlos aufgehoben. Der neue Mieter muss nicht für die Kosten aufkommen, welche der alte Mieter verursacht hat.
Du gehst zum Anbieter (sollte auf dem Zähler ein Hinweis sein) sagst dort, dass du ab dem x.y. da wohnst und machst einen Stromvertrag und zahlst den Strom.
Geht mal schnellstens zu einem Mieterverein oder nehmt euch einen Anwalt.
Sippenhaft ist in Deutschland verboten. Du darfst nicht für etwas in Anspruch genommen werden was ein anderer verbrochen hat.
Also ab zum Anwalt!
Das wird der FS auch nicht, wenn er sich unverzüglich bei einem Stromversorger seiner Wahl anmeldet. In einem Mieterverein muss man Mitglied sein, das kostet eine Jahresgebühr. Ein Anwalt kostet ebenfalls Geld. 250€ für einen Anwalt ausgeben, der dem FS erzählt, dass er früher hätte reagieren müssen, wäre wieder ein sinnloses Verbrennen von Geld.
Ja vielleicht muss man auch irgendwann mal Lehrgeld zahlen wenn man seine Sachen nicht im Griff hat.
Das fürchte ich im Falle des Fragestellers auch. Aber gut, hinterher ist der FS schlauer. Beim nächsten Umzug wird er sich dann wohl rechtzeitig um die Stromversorgung kümmern und nicht erst wochenlang die Hände in den Schoß legen.
Ist bisschen schwierig denke ich weil man solche Sachen auch nicht in der Schule lernt ...
Stimmt, habe ich auch nicht in der Schule gelernt. Jedoch haben mir meine Eltern gesagt, wie man das möglichst ohne unnötige Kosten zu verursachen, anstellt. Damals gab es nämlich noch keine günstigen Stromanbieter und Verivox bzw. Check24 gab es auch noch nicht. Da gab es nur regionale Grundversorger, in meinem Fall war es die BEWAG. Damals hat man das alles noch schriftlich gemacht.
Moin KingOfKingsD,
da habt ihr einen Fehler gemacht.
Erstens versorgt der Grundanbieter die Wohnung, mit dem hättet ihr euch in Verbindung setzen müssen.
Schnellstens einen Stromanbieter suchen und Vertag abschließen.
Den Grundversorger informieren über den neuen Vertag.
Selber Schuld da nicht Handeln vorliegt.
Dem Grundversorger mitteilen die Stromrechnug wird sofort gezahlt.
LG
Wir haben jedoch noch 2 Wochen Zeit den Stromanbieter auszusuchen. In der Zeit dürften die uns niemals den Strom einfach abstellen. Meine Vermieterin meinte das ist sogar menschenrechtsverletzenden und das wir uns die entstehenden Kosten aufjedenfall erstattet werden muss
Ihr hätte den Stromanbieter informieren müssen. hier ligt eine Informationspflicht zu Grunde. Es ist euer Fehler.
Schlag dir das mal aus dem Kopf von wegen "6 Wochen Frist ab Einzugsdatum". Wir leben hier nicht in einem "Nany-Staat" wo jeder an die Hand genommen wird und ein "Rundum-Sorglos-Paket" bekommt. Man muss sich selbst um alles kümmern. Macht man das nicht, kommen unnötig Kosten auf einen zu, die einem niemand ersetzt, das nennt man auch "Lehrgeld bezahlen". Gehe zu Verivox.de oder Check24.de und suche dir einen günstigen Stromversorger heraus. Bei Verbrauch gibst du 2000 kWh ein, das sollte für einen 2-Personen Haushalt passen.
Der Fragesteller hätte sich früher um einen Stromversorger kümmern müssen. Nicht erst nach 4 Wochen ab Einzug.
Seit wann war euch eigentlich bekannt, dass ihr am 15.03.2024 in die neue Wohnung ziehen werdet?
Klar verstößt der Stromversorger gegen Gesetze. Wähle ich mir keinen eigenen Stromanbieter aus lande ich automatisch im Grundversorgungstarif meiner örtlichen zuständigen Stadtwerke oder einem ähnlichen Betreiber.