Steuern bei Nebenjob in der Ausbildung?

3 Antworten

Bei einem sogenannten Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Abgaben pauschal, es kann vereinbart werden, dass eine Versteuerung nach den Besteuerungsmerkmalen erfolgt, das wäre dann nach Steuerklasse 6.


Keksi04 
Fragesteller
 16.05.2024, 17:48

Danke für die schnelle Antwort. Das heißt konkret, ich werde um Steuerzahlungen mit Ausbildungsgehalt und Minijob nicht drum rum kommen oder? Was wäre dann empfehlenswert für maximale Einnahmen, vermutlich ein zweiter Minijob der die restliche Zeit am Wochenende deckt oder? Wie sähe das aus wenn ich 2 Minijobs mit unter 538€ + Ausbildungsgehalt hätte, wären beide Minijobs einzeln Steuerklasse 6 oder gibt es da eine Sonderregelung?

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siola55  16.05.2024, 18:31
@Keksi04

Kommt drauf an...

falls der Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann hast du keine Probleme mit der mtl. Lohnsteuer bzw. der jährl. Ek-Steuer!

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Mein Nettogehalt beträgt 750€...

Dann ist deine Ausbidungsvergütung ca. 950€ mtl. Bruttolohn und mußt noch keine Lohnsteuern abdrückem: diese sind ab ca. 1360€ mtl. Bruttolohn fällig.

Dein Grundfreibetrag als Single im Kalenderjahr 2024 beträgt 11.604€ + 1.230€ Arbeitnehmerpauschale (auch Werbungskosten genannt z.B. für deine Fahrtkosten) + Vorsorgeaufwand und somit sind mind. 12.834€ für dich einkommensteuerfrei, falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet!

Dann mußt du nämlich diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Somit bleiben dir beim Minijob nur die 3,6% RV-Pflichtbeitrag, falls du hier keinen Befreiungsantrag beim Minijob-Arbeitgeber stellst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. bei einem Nebenjob muss du das mit deinem AG abklären.
  2. ein Nebenjob auf Minijibbasis bis 520 EUR fällt bei dir nicht in die Steuerpfllicht. d.h. der AG vesteuert den Job und du musst einen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben.