Spielkonsole als Minderjährige kaufen?

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"Einen besonderen Fall der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu Rechtsgeschäften des Minderjährigen regelt § 110 BGB. Danach kann die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters dadurch erteilt werden, dass dem Minderjährigen Mittel zur - mehr oder weniger freien - Verfügung gestellt werden und von diesem damit die vertragsgemäße Leistung erbracht wird. Diese Einwilligung steht gemäß § 110 BGB unter dem Vorbehalt, dass die Leistung des Minderjährigen mit jenen Mitteln bewirkt wird. Sie betrifft daher hauptsächlich Bargeschäfte"

https://www.wipr-recht.de/%22Taschengeldgesch%C3%A4fte%22--%3E-%C2%A7-110-BGB_582

Die Höhe des Betrages ist allerdings nicht festgelegt, da könnten deine Eltern dann doch wiedersprechen

Ja du wie es so oft im Leben ist. Wenn eine nette Omi kassiert darfst du kaufen. Wenn ein abgebrochener Abiturient kassiert darfst du wohl nicht kaufen. So ist die Rechtslage in Germoney

Es muss, wenn ich mich nicht irre

Du irrst dich.

Der Kauf wäre schwebend unwirksam und könnte von deinen Eltern problemlos rückabgewickelt werden.