Sollte die deutsche Haftentschädigung erhöht werden?

Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 20%

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

🦈

Sollte die deutsche Haftentschädigung erhöht werden?

Selbstverständlich, aber wenn man bedenkt, dass es bis Oktober 2020 gerade mal 25,00€ Euro pro angefangenen Hafttag waren, dann war die Verdreifachung mehr als richtig und wichtig. Schon 2009 wollte die SPD die Haftentschädigungen auf 50,00€ Euro erhöhen. Vor Juli 2009 lag die Höhe bei absolut lächerlichen 11,00€ Euro.

Der Rechtsstaat muss sich nunmal daran messen lassen, wie er mit eigenen Fehlern, in diesem Sinne Fehlurteilen, umgeht. Zu Unrecht beraubte Freiheit - in der Bundesrepublik Deutschland sogar so hoch, dass man rechtsgemäß seine Freiheit durch Ausbruch aus einer rechtsgemäß verordneten Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt erlangen darf - gehört zumindest symbolisch erstattet. Insofern hat der Deutsche Anwaltsverein bereits 2018 zu Recht gefordert, die Haftentschädigung auf mindestens 100,00€ Euro pro Hafttag zu erhöhen.

Zugleich ist aber auch anzumerken, dass es in der ehemaligen DDR gerade mal 10,00€ pro Hafttag waren und es in Österreich nur maximal 50,00€ Euro pro Hafttag sind. Anderseits waren es in Frankreich und Spanien schon im Jahre 2009 250,00€ Euro pro Hafttag.

Ja

Ja. Wer unschuldig im Gefängnis sitzt, der sollte dafür entsprechend entschädigt werden.

Ich möchte mich nicht auf einen Betrag festlegen, da es ja auch ein wenig davon abhängt wie die allgemeine Wirtschaftliche Situation aussieht. Meiner Meinung nach sollten es aber nicht so große Summen sein, wie z.B. in den USA.

Ja

Ja. Wer unschuldig im Gefängnis sitzt, sollte dafür entsprechend entschädigt werden.

Man sollte die Entschädigung daran anpassen, was dem Unschuldigen an Einkünften und wirtschaftlichen Vorteilen entgangen ist.

Liebe Grüsse,

Anna

Ja

Ja, in dem Fällen wo man z.B. über vorherige Gehaltsnachweise beweisen kann, dass man deutlich höhere finanzielle Nachteile hatte als diesen Betrag.

Man sollte mindestens den entganngenen Lohn bekommen, zusätzlich eine (die gerne fixe) Entschädigungssumme pro Tag plus ggf. Übergangsgelder wenn man dadurch Job oder Wohnung verloren hat und daher nun Mehrkosten oder weitere finanzielle Nachteile hat.

Und das ganze schnell und ohne 20 Anträge, damit einem wirklich auch zeitnah und für alle verständlich geholfen wird.

Und zudem ohne, dass einem da dann noch wieder Beträge für die Versorgung oder andere Dinge abgezogen werden.

Fehlurteile können passieren, aber dann sollte man eben auch wirkich fair dafür entschädigt werden.

Ja

Hallo HeelHee,

wenn jemand zu unrecht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, dieses dann auch antreten musste, ist in der Regel ein erheblicher materieller wie auch sozialer Schaden entstanden.

In meinen Augen ist das mit einem solchen Geldbetrag nicht getan. Da müsste auf Kosten des Gerichts, das falsch geurteilt hatte, wieder Wohnraum, ggf. Eigentum beschafft werden. Auch im Sozialen muss aktiv geholfen werden, wieder Freundschaften und Partnerschaften sowie Berufstätigkeiten herzustellen.

Ferner muss der Verdienstausfall inkl. Steuern vollständig über diese Zeit ersetzt werden.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen